Warum bekommen nur Ersterwerber das Hessengeld?
Sehr geehrter Herr Rhein,
ich habe meine Immobilie durch die Scheidung an meinen geschiedenen Ehemann verloren. Seit der Scheidung wohne ich zu Miete. Mit meinem neuen Partner habe ich eine Familie gegründet und wir würden uns gern eine eigene Immobilie kaufen. Ich kann leider nicht nachvollziehen, warum wir nicht förderfähig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Weitere Fragen an Boris Rhein
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.
Ein Smartphoneverbot an Grundschulen ist aus meiner Sicht genau der richtige Schritt. Die von Ihnen erwähnte Initiative aus Thüringen begrüße ich ausdrücklich.
Die Ausnahmeregelung für Photovoltaikanlagen orientiert sich in Hessen an einem bundesweiten Beschluss der Bauministerkonferenz.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.
