Antwort 06.06.2025 von Boris Rhein CDU
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.
Diese Regel geht auf einen Beschluss der Bauministerkonferenz aus dem Jahr 2022 zurück und wird in fast allen Bundesländern aus Brandschutzgründen angewendet.
Ein NC ist erforderlich, wenn in einem Studiengang die Nachfrage nach Plätzen das Angebot übersteigt. Ein weiterer Ausbau der Medizinstudienplätze ist geplant.
Ob eine Bank das Hessengeld als Eigenkapital ganz oder in Teilen anerkennt, ist Entscheidung der Bank oder Ergebnis der Verhandlung zwischen Bank und Bauherrn.
Diese Leistung ist nicht über das Verwaltungsportal Hessen zu beantragen, da es in Hessen noch kein Landespflegegeld gibt.