Antwort 19.01.2026 von Boris Rhein CDU
Der Kompromiss ermöglicht stabile Beiträge für die Versicherten und berücksichtigt gleichzeitig die wirtschaftlich herausfordernde Situation der Kliniken.
Der Kompromiss ermöglicht stabile Beiträge für die Versicherten und berücksichtigt gleichzeitig die wirtschaftlich herausfordernde Situation der Kliniken.
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.
Ein Smartphoneverbot an Grundschulen ist aus meiner Sicht genau der richtige Schritt. Die von Ihnen erwähnte Initiative aus Thüringen begrüße ich ausdrücklich.
Die kommunalen Schulträger entscheiden über Bau, Unterhaltung und über mögliche Schadstoffprüfungen. Ich empfehle Ihnen den direkten Austausch mit dem Träger.
Die Ausnahmeregelung für Photovoltaikanlagen orientiert sich in Hessen an einem bundesweiten Beschluss der Bauministerkonferenz.