Sollte Schulweg-Sicherheit zum Bertha-von-Suttner-Gymnasium (Reinickendorf, Büdnerring, seit 12/2025 Einbahnstraße) durch Radverkehr in Gegenrichtung Vorrang vor dem Erhalt von Parkplätzen haben?
Seit Dezember 2025 ist der Büdnerring – direkter Schulweg von täglich rund 250 radfahrenden Schüler:innen der Bertha-von-Suttner-Schule – als Einbahnstraße ohne Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung ausgewiesen. Zuvor war die Straße für Radfahrende in beide Richtungen befahrbar. Kinder und Jugendliche weichen seither auf den Gehweg aus; es kam zu Bedrohungen und beschädigten Fahrrädern (Quelle: Schreiben der Gesamtelternvertretung vom 29.06.2026).
Laut Verwaltungsvorschrift zur StVO (Neufassung 2021) ist die Öffnung von Tempo-30-Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung der Regelfall, das Verbot die begründungspflichtige Ausnahme. Das CDU-geführte Bezirksamt Reinickendorf lehnte die Öffnung im Namen von Bezirksstadtrat Sebastian Pieper (CDU), Leiter der Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr, dennoch ab, u. a. mit Verweis auf rund 35 wegfallende Parkplätze (Quelle: Antwortschreiben des Bezirksamts vom 07.08.2026).
Sehr geehrter Herr B., vielen Dank für Ihre Frage. Der Sachverhalt ist mir bekannt, ich habe schon vor Ort beobachten können, dass viele Schüler entgegen der Einbahnstraße auf dem Büdnerring fahren. Grundsätzlich darf in einer Einbahnstraße der Fahrradverkehr für die Gegenrichtung freigegeben werden (durch das Zusatzschild "Radfahrer frei"). Dies setzt voraus, dass die Fahrbahn eine ausreichende Begegnungsbreite aufweist. Das soll hier nicht der Fall sein. Ich bin am 11. September ab 16 Uhr wieder vor Ort. Wollen wir uns dann dort treffen und gemeinsam überlegen, welche verkehrssicheren Lösungen es gibt, die im allseitigen Interesse sind? Möglicherweise lässt sich eine alternative Streckenführung für die Radfahrer finden. Schreiben Sie mir gerne direkt an bd@burkard-dregger.berlin. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Burkard Dregger
