Wie stehen Sie persönlich zur sogenannten Chatkontrolle? Befürworten Sie die Überprüfung privater digitaler Kommunikation oder lehnen Sie eine solche anlasslose Kontrolle ab?
Hintergrund meiner Frage sind die seit mehreren Jahren laufenden Verhandlungen auf europäischer Ebene über den Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch im Internet und die damit verbundene Diskussion über die Kontrolle digitaler Kommunikation.
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist ohne Zweifel ein wichtiges staatliches Ziel. Gleichzeitig stellt sich für mich die grundsätzliche Frage, wie weit staatliche Eingriffe in vertrauliche Kommunikation gehen dürfen und ob dabei auch Nachrichten von Menschen erfasst werden können, gegen die keinerlei konkreter Verdacht besteht.
Die Bundesregierung hat hierzu im Oktober 2025 ausdrücklich erklärt, dass eine anlasslose Chatkontrolle für sie tabu sei und verschlüsselte Kommunikation nicht kontrolliert werden solle.
Sehr geehrter Herr W., grundsätzlich verbietet das europäische Datenschutzrecht zurecht das Mitlesen privater Kommunikation (ePrivacy-Verordnung). Eine Ausnahme gilt für das Durchsuchen unverschlüsselter privater digitaler Nachrichten nach Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch. Online-Dienste sind dazu berechtigt, um diese Fälle den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Diese Ausnahme gilt bereits seit Jahren und ist vom EU-Parlament jünst verlängert worden bis zum 3. April 2028. Derzeit verhandelt das EU-Parlament eine dauerhafte Regelung der Frage, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Aufnahmen sexualisierter Gewalt gegen Kinder machen dürfen bzw. müssen. Hier besteht zum Schutze der Kinder ein großer Handlungsbedarf. Das Bundeskriminalamt hat die Wirksamkeit der Maßnahme bei rund 50 % der eingehenden Hinweise bestätigt. Angesichts des Ausmaßes an sexualisierter Gewalt gegen Kinder befürworte ich diese Maßnahme und plädiere für die Ausdehnung auf File-Hosting-Dienste. Wirksamere Maßnahmen sind nicht ersichtlich. Sollten sie entwickelt werden, ist neu zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen, Burkard Dregger
