Frage an Burkhard Lischka

Portrait von Burkhard Lischka
Burkhard Lischka
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Burkhard Lischka zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Helmut S. •

Frage an Burkhard Lischka von Helmut S.

Sehr geehrter Herr Lischka
Danke für ihre Antwort auf meine Anfrage. Leider kann ich in der Antwort keinen Hinweis darauf finden, ob und wann die SPD gedenkt diese Ungerechtigkeit in den EU Renten abzuschaffen, oder zu ändern. Es ist ja wohl eine Ungleichbahndlung und Benachteiligung nur weil ein Teil später in EU Rente gegangen ist, bekommt der Teil auch eine höhere EU Rente. Ich bin nicht gerne früher in Rente gegangen, dass können Sie mir schon glauben, zumal ich zum Schluß einen tollen Job hatte.
Nach fast 40 Jahren schwerer Arbeit im Einzelhandel, steht mir auch eine höhere EU Rente zu, denn auch ich kann nichts dafür, dass ich früher in Rente gehen musste. Es wäre schön, wenn Sie mir mitteilen könnte, ob es angedacht ist diese Ungerechtigkeit zu ändern, denn von einer Stichtagregelung war in den Wahlversprechen niemals die Rede und auch nicht davon, dass nur ein Teil EU Rentner bevorzugt werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Suchalla

Portrait von Burkhard Lischka
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Suchalla,

vielen Dank für Ihre erneute Frage vom 06.08.2014. Sie beklagen darin die Stichtagsregelung bei den am 01.07.2014 in Kraft getretenen Verbesserungen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, von denen Sie leider nicht profitieren, weil Sie bereits seit 2011 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen.
Wir Sozialdemokraten hatten in unserem Regierungsprogramm 2013-2017 vorgeschlagen – und nicht versprochen -, die Zurechnungszeit für die Ermittlung der Erwerbsminderungsrenten zu verlängern, um die Einkommensverluste beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente aufgrund von Invalidität zu verringern. In den sehr hart geführten Koalitionsverhandlungen mit der Union konnten wir uns letztlich darauf verständigen, Erwerbsgeminderte ab dem 01.07.2014 so zu stellen, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen statt wie bisher bis zum Alter von 60 Jahren nun bis zum Alter von 62 Jahren weitergearbeitet hätten, und dies zusätzlich einer Günstigerprüfung für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung zu unterziehen. Wahlprogramme lassen sich nur dann eins zu eins umsetzen, wenn die politischen Mehrheiten dies zulassen. Wie Sie wissen, regiert die SPD nicht allein, sondern gemeinsam mit der Union. Die Regierungspolitik ist deshalb stets von Kompromissen getragen. Dazu gehört diese Stichtagsregelung. Eine Änderung der gerade erst beschlossenen Reform ist derzeit nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka