Frage von Flemming B. • 11.05.2024
Hallo, gibt es aus Pläne die "nicht geringe Menge" gesetzlich zu definieren. Die 7,5g des BGH führt ja einiges "ad absurdum" , wie z.B das alles ab 60,1g immer ein besoders schwerer Fall ist.
Viele Grüße und Danke
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Frage von Matthias S. • 19.05.2026
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