Warum sind realistische Selbstkostenpreise bei Cannabis Social Clubs keine Erlaubnisvoraussetzung?

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Frage von Manuel N. •

Warum sind realistische Selbstkostenpreise bei Cannabis Social Clubs keine Erlaubnisvoraussetzung?

Laut Zeitungsberichten ist der Grammpreis bei Anbauvereinigungen irgendwo zwischen 4 und 13 Euro oder im Durchschnitt 7€. Kommerzialisierung zeichnet sich insbesondere durch die Gewinnerzielungsabsicht in hohen Margen aus. Ein Produktionspreis von 1€ pro Gramm oder niedriger ist für die Indoor-Produktion von Cannabis durchaus zu realisieren - auch für Anbauvereinigungen.

7€ pro Gramm können viele Dealer locker schlagen und in ein paar Jahren wundert man sich dann, warum der Schwarzmarkt nicht zurückgedrängt wurde. Wie auch, wenn die hohen Margen aus den Vereinen auf unterschiedliche Art und Weise abtransportiert werden können. Es ist unerheblich ob Dienstleistungen, die ein CSC in Anspruch nimmt von der selben Person erbracht werden oder nicht - insbesondere dann, wenn juristische Personen nach belieben gegründet werden können.

Die Erlaubnis zu versagen, wenn keine realistische und angemessene Selbstkosenrechnung für das Cannabis vorliegt würde den Kommerz schneller stoppen.

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Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben im KCanG konkret geregelt, dass Anbauvereinigungen selbstkostendeckend orientiert sein müssen und lediglich die satzungsgemäßen Beiträge der Mitglieder sowie bei Weitergabe von Cannabissamen an Nicht-Mitglieder und andere Anbauvereinigungen die Erstattung der Herstellungskosten verlangen können.

Wie viel dies am Ende ausmacht, wird natürlich auch von Anbauvereinigung zu Anbauvereinigung durchaus unterschiedlich sein. Die Regelung der Selbstkostendeckung der Anbauvereinigungen haben wir als Gesetzgeber aber bewusst vereinbart, um einerseits den Schwarzmarkt einzudämmen und andererseits eine etwaige Gewinnerzielung der Anbauvereinigungen mit Cannabis zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen,

Carmen Wegge

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