Wie wird Missbrauch von Cannabis in Bezug auf eine MPU definiert?

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Frage von Frank W. •

Wie wird Missbrauch von Cannabis in Bezug auf eine MPU definiert?

Sehr geehrte Frau Wegge, erstmal vielen Dank für Ihr Engagement in Bezug auf das Cannabisgesetz. Im CanG wird Missbrauch im Bezug zum Führerschein wie folgt beschrieben: "Missbrauch
(Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum können nicht hinreichend sicher getrennt werden.)". Widerspricht das nicht §13a 2b "Das ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden." ? Warum wird das nicht eindeutig geregelt? Die Führerscheinstellen können es doch so auslegen das beim ersten Verstoss über 1ng bzw dann 3,5ng sofort eine MPU anzuordnen ist weil nicht getrennt und damit Missbrauch. Würde das nicht sogar dazu führen das die Regelung noch schärfer ist als vor dem CanG wo man noch zusätzlich mindestens geelgentlichen Konsum nachweisen musste.? MfG F.W.

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