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Wie wollen Sie die Erwerbsminderungsrenten verbessern, damit Bestandsrentner zum Beispiel nicht auf Bürgergeld angewiesen sind?

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Carmen Wegge
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Frage von Genovefa S. •

Wie wollen Sie die Erwerbsminderungsrenten verbessern, damit Bestandsrentner zum Beispiel nicht auf Bürgergeld angewiesen sind?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) schützt Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, und soll dabei auch die strukturell erhöhten Risiken für Altersarmut abfedern.

Die EM-Rente orientiert sich an den bisher erworbenen Rentenanwartschaften, ergänzt durch die sogenannte Zurechnungszeit: Die Rentenversicherung rechnet so, als ob die betroffene Person bis zum Renteneintrittsalter weitergearbeitet hätte – auf Basis des bisherigen Durchschnittsverdienstes. Dennoch fällt die EM-Rente in der Regel niedriger aus als die Altersrente. Das liegt zum einen daran, dass die Personen real weniger eingezahlt haben und die Zurechnungszeit mögliche Beförderungen oder Gehaltserhöhungen nicht berücksichtigen kann. Zudem haben Personen, die auf EM-Rente angewiesen sind, oft schon vor Renteneintritt Schwierigkeiten im Erwerbsleben und dadurch weniger Chancen, viel zu verdienen – stattdessen häufiger Lücken im Lebenslauf und seltener die Möglichkeit, privat oder betrieblich vorzusorgen.

Es gibt mehrere Mechanismen, dieses Problem abzufangen und die EM-Rente aufzustocken, damit sie ein gutes Leben ermöglicht.

Zum einen gibt es die Möglichkeit, dass EM-Rentner*innen zusätzlich Grundrente bekommen können. Der Grundrentenzuschlag gilt für alle Rentenarten und beträgt maximal 500 € monatlich. Das zentrale Problem ist aber, dass die Zurechnungszeit der EM-Rente nicht als Grundrentenzeit zählt. Wer also lange Jahre erwerbsgemindert war und deshalb keine Beiträge einzahlen konnte, kommt häufig nicht auf die erforderlichen 33 Jahre Einzahlung, ab denen Personen Grundrente bekommen können. Zeiten des Krankengeldbezugs, der Kindererziehung oder der Pflege zählen hingegen mit.

Der zweite Mechanismus ist eben, wie sie schreiben die Grundsicherung. Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und dessen EM-Rente den Bedarf nicht deckt, hat Anspruch auf „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Sie stockt die Rente auf das sogenannte „soziokulturelle Existenzminimum" auf und deckt Regelbedarfe, Mehrbedarfe sowie Kosten der Unterkunft. Das ist aber natürlich nur die minimale Absicherung.

Als dritte und beste Möglichkeit wurden deshalb die Zuschläge für Bestandsrentner*innen 2024 eingeführt und seit letztem Dezember noch einmal verbessert. Mit dem Beschluss von 2024 haben rund drei Millionen Bestandsrentner*innen, deren EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begann, einen pauschalen Zuschlag bekommen. Seit Dezember 2025 wird dieser Zuschlag individuell auf Basis der jeweiligen Entgeltpunkte berechnet – und das vollkommen automatisch, ohne Antrag.

 Mit dem Kompromiss aus der Rentenkommission wird das Thema Erwerbsminderungsrente übrigens noch einmal in den Fokus rücken, denn gleichzeitig zur Kopplung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung und der Streichung der Rente mit 63 soll ein Mechanismus verankert werden, der sicherstellt, dass Personen in körperlich anspruchsvollen Berufen frühzeitig in Rente gehen können. Dabei ist es wichtig, diesen Übergang in die EM-Rente und dann in die Altersrente so zu gestalten, dass niemand Abschläge hinnehmen muss.

 Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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