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Wieso stellt mich das Bundesgesundheitsministerium unter Generalverdacht?

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Carmen Wegge
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Frage von Fabian E. •

Wieso stellt mich das Bundesgesundheitsministerium unter Generalverdacht?

Wer bei steigenden Importzahlen pauschal von „Freizeitkonsum“ spricht, diffamiert schwerkranke Menschen. Ich bin chronisch krank, EU- und BU-betroffen und trotzdem von der GKV-Versorgung ausgeschlossen – nicht aus medizinischen, sondern aus kassen- und regressrechtlichen Gründen. Diese politisch gewollten Fehlanreize verlagern Verantwortung auf Patient:innen und Ärzteschaft. Wer daraus einen Generalverdacht konstruiert, lenkt vom eigenen Versagen ab. Nicht Patient:innen missbrauchen Cannabis – der Staat missbraucht ein dysfunktionales System zulasten Kranker. Ich brauche meine Medikation zur Krankheitsbewältigung, nicht zur Unterhaltung."Sprunghaft gestiegene Cannabis-Importe bei gleichzeitig stagnierenden Verschreibungszahlen nähren den Verdacht, dass die Blüten dem Freizeitkonsum auf Privatzahlerbasis dienen und nicht medizinischen Zwecken." Hieß es am 4.2.26 in der Pharmazeutischen Zeitung zum Thema KnackpunktVersandverbot.
Wir sind KEINE freizeitkiffer!! Wieso ist das so?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage und das Schildern Ihrer Situation. Ich kann Ihren Ärger und Ihre Sorge, unter einen pauschalen Generalverdacht gestellt zu werden, gut nachvollziehen.

Chronisch kranke Menschen, die Cannabis zur Krankheitsbewältigung benötigen, dürfen weder sprachlich noch rechtlich mit Freizeitkonsum gleichgesetzt werden. Genau deshalb kritisieren wir den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, weil er zentrale verfassungs- und europarechtliche Fragen offenlässt, telemedizinische Versorgung ausbremst und gerade für chronisch Kranke und Menschen mit eingeschränkter Mobilität zusätzliche Hürden schafft. Ein Gesetz in dieser Form werden wir nicht unterstützen.

Wir setzen uns in den parlamentarischen Beratungen ausdrücklich dafür ein, dass Patient*innen nicht unter Generalverdacht gestellt werden und ihre Handlungsfreiheit gewahrt bleibt. Telemedizinische Beratung und Versandapotheken müssen als moderne, sichere Versorgungswege erhalten bleiben. Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänge müssen für Patient*innen mit Medizinalcannabis rechtssicher gewährleistet werden.

Ihr Hinweis auf die Fehlanreize im System und die Belastung für Patient*innen und Ärzteschaft ist wichtig und fließt in unsere weitere Arbeit ein. Wir fordern eine verfassungskonforme, europarechtskonforme Lösung, die Versorgungssicherheit, Gleichbehandlung und digitale Zugänglichkeit gewährleistet. In den parlamentarischen Beratungen werden wir uns für grundlegende Änderungen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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