Werden Sie sich in den Beratungen über das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz für eine auskömmliche Finanzierung von ambulanter Psychotherapie und eine Entlastung der Versorgungssituation einsetzen?
Sehr geehrte Frau Wegge,
ich bin niedergelassener Psychotherapeut in Münster.
Die Regierungskoalition plant, Psychotherapie nicht mehr extrabudgetär zu vergüten. Diese Maßnahme würde zwangsläufig zu einer weiteren Verknappung von Therapieplätzen führen. Die Wartezeiten werden sich weiter erhöhen, Praxen werden weniger rentabel.
Ferner ist vorgesehen, dass die Zuschläge zur Kurzzeittherapie gestrichen werden sollen. Dies bedeutet eine weitere Kürzung der Honorare für Psychotherapie nach der Kürzung um 4,5% zum 01.04.2026.
Es ist vielfach belegt, dass jeder Euro, der in die ambulante Psychotherapie fließt, ein Mehrfaches an Folgekosten einspart.
Gleichzeitig entzieht sich der Staat seiner Verpflichtung, die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger auskömmlich zu finanzieren.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre ausführliche und fachkundige Nachricht und Ihren Einsatz für Ihre Patient*innen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde vom Bundeskabinett beschlossen – damit beginnt die eigentliche parlamentarische Arbeit erst. Meine fachpolitisch zuständigen Kolleg*innen beraten das Gesetz nach der ersten Lesung im Ausschuss, tauschen sich mit Expert*innen aus und verhandeln mit den anderen Fraktionen über Änderungen. Dabei gilt das sogenannte „Strucksche Gesetz": Kein Gesetzentwurf verlässt den Bundestag in der Form, in der er eingebracht wurde.
Der Referentenentwurf des BMG wies eine erhebliche Unwucht zulasten der Versicherten und der Leistungserbringer*innen auf. Durch intensive Verhandlungen hat die SPD bereits wesentliche Verbesserungen durchgesetzt:
- Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler: Allein durch unsere Verhandlungserfolge werden Versicherte und Beschäftigte bis 2030 um mehr als 16 Milliarden Euro weniger belastet als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war.
- Sicherung des Krankengeldes: Das Krankengeld bleibt in voller Höhe und ohne zeitliche Begrenzung erhalten.
- Stärkere Beteiligung der Pharmaindustrie: Der Herstellerrabatt steigt mit den Ausgaben für Arzneimittel – die Pharmaindustrie leistet damit ihren fairen Beitrag, ohne den Standort Deutschland zu gefährden. Dies entspricht der Forderung, stärker bei den großen Ausgabentreibern wie Arzneimittelpreisen anzusetzen.
- Schutz der Solidargemeinschaft: Die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze hält rund 100.000 Versicherte in der GKV und verhindert die Flucht guter Risiken in die PKV.
- Erhöhung der Zuwendungen für Grundsicherungsempfänger*innen ab 2027 aufsteigend bis zu 2 Mrd. Euro ab dem Jahr 2031.
- Einführung einer Zuckerabgabe: Sie schafft neue Einnahmen für die GKV und fördert langfristig eine gesundheitsbewusste Lebensführung.
Ich teile Ihre die Bedenken zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung in wesentlichen Punkten. Die geplante Rückführung bisher extrabudgetär vergüteter psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) sowie die Abschaffung der Kurzzeittherapie-Zuschläge ab dem 1. Januar 2027 stellen ernsthafte Eingriffe in die Versorgungsstruktur dar.
Eine Unterversorgung in der ambulanten Psychotherapie wäre fatal und die Versorgungslage ist bereits heute angespannt – gerade bei Kindern und Jugendlichen. Als SPD setzen wir uns für gute medizinische Versorgung für alle ein – auch psychologische Versorgung.
Meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Fraktion werden das parlamentarische Verfahren daher nutzen, um sich für Verbesserungen einzusetzen. Konkret werden wir dabei auch die spezifischen Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung in den Blick nehmen: Die Frage, ob eine vollständige Rückführung extrabudgetärer psychotherapeutischer Leistungen in die MGV mit dem Versorgungsauftrag vereinbar ist, muss im Ausschussverfahren mit Sachverständigen eingehend geprüft werden. Ebenso die Frage, ob die Abschaffung der Kurzzeittherapie-Zuschläge das richtige Instrument zur Kostendämpfung ist – oder ob zielgenauere Steuerungsmaßnahmen möglich wären, die die Versorgungsqualität schützen. Ich werde Ihre Hinweise in diese Diskussionen ausdrücklich mit in die Gespräche mit meinen Kolleg*innen nehmen.
Wir haben uns übrigens schon in den bisherigen Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die GKV nicht länger einen Großteil der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger*innen trägt und der Bund diese übernimmt. Die Finanzierung muss als gesamtgesellschaftliche solidarische Aufgabe verstanden werden und darf nicht Beitragszahler*innen zusätzlich belasten. Mit der Erhöhung der Zuwendungen haben wir einen Teilerfolg erreicht aber werden uns weiterhin dafür einsetzen.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Engagement – sowohl für Ihre Patientinnen und Patienten als auch für eine bessere Gesundheitspolitik.
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Wegge
