Antwort 05.07.2024 von Carolin Wagner SPD
generell können eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.

Foto: SPD-MK
generell können eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Ich setze mich schon immer für eine gerechte Besteuerung ein, bei der starke Schultern stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls herangezogen werden.
In diesem Fall überwiegt in der verfassungsrechtlichen Abwägung aus meiner Sicht jedoch die überragende Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsschutzes.