Die Abgeordneten einer für verfassungswidrig erklärten Partei verlieren ihr Mandat, § 46 Absatz 4 BWahlG.
Antwort 07.07.2025 von Carsten Müller CDU
Antwort 08.07.2025 von Carsten Müller CDU
Spezifische Sachverhalte - wie das Aufstellen von Bänken in bestimmten Waldstücken - sollten am besten vor Ort direkt zwischen den Beteiligten geklärt werden.
Antwort 25.06.2025 von Carsten Müller CDU
Sollten Gesetze und Regeln missachtet worden sein, wird die Judikative entsprechend sanktionieren. Diese Aufklärung ist nicht die Aufgabe der Parlamente.
Antwort 16.06.2025 von Carsten Müller CDU
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht nur wegen der strikten Gewaltenteilung, sondern auch aus Respekt vor der Arbeit der Gerichte, das von Ihnen zitierte Urteil des LG Braunschweig weder kommentieren noch werten werde
Antwort 02.06.2025 von Carsten Müller CDU
Die Diskussion über eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre ist jedoch komplex und sollte sorgfältig geführt werden.