Anfang 2023 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen Entwurf zur Änderung der Vorschriften zum Mindesthaltbarkeitsdatum (im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1169) zugesendet. Dieser sieht vor, dass die Angabe „mindestens haltbar bis…“ den Hinweis „Oft länger gut“ als Ergänzung erhalten soll. Die Bundesregierung begrüßt diesen Vorschlag, setzt sich jedoch noch für weitere Verbesserungen ein.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurden viele konkrete Verbesserungen erreicht. Daher sehe ich das Gesetz als Erfolg.
Darin rufe ich auf, für Demokratie, Frauenrechte, Klimaschutz, Pluralismus und Frieden zu stimmen.
Um die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen, Kaufentscheidung für qualitativ hochwertige und regionale Produkte weiter zu erleichtern und nachvollziehbarer zu gestalten, haben wir die Ausweitung der Herkunftskennzeichen für Fleisch (am 1. Februar 2024 in Kraft getreten) und die Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg gebracht.
Vereinfacht kann festgehalten werden, dass Nahrungsmittel grundsätzlich mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dies gilt auch für vegane Nahrungsmittel.
Ich teile das Ziel der EU-Kommission, angesichts der bestehenden Herausforderungen den Meeresschutz mit konkreten Maßnahmen zu verstärken und die Fischerei nachhaltiger zu gestalten.