Hat Bayern vor - analog zu 9 anderen Bundesländer - für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

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Cemal Bozoğlu
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Frage von Dmytro B. •

Hat Bayern vor - analog zu 9 anderen Bundesländer - für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Bozoglu,

Zuerst möchte ich mich als deutscher Staatsbürger mit ukrainischen Wurzeln bei Ihnen bedanken für die Hilfe, die Bayern schon den Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet leistet.

Ich möchte allerdings auch fragen, ob - und wann - Bayern es vorhat eine frühere eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu ermöglichen. Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in 9 anderen Bundesländer. Auch die Ersatzkassen stehen hier für schnelle und unbürokratische Lösungen zur Verfügung.

Vor allem den vielen geflüchteten älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen wird das die medizinische Versorgung vereinfachen.

Mit freundlichen Grüßen
Dmytro B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank zunächst für Ihre Sensibilität bei diesem Thema. Die Bilder, die uns aus der Ukraine erreichen, sind aktuell kaum auszuhalten. Umso wichtiger ist es, dass wir Hilfe leisten soweit wir können und das sichere Ankommen in Deutschland ermöglichen. Zu ihrer Frage kann ich konkret sagen: Aktuell können die Menschen aus der Ukraine auch ohne Behandlungsschein behandelt werden. Es müssen lediglich Daten wie Name, Wohnort und Kostenträger hinterlegt werden: https://www.kvb.de/inhalte-startseite/newsdetail-weitere-aktuelles-meldungen/news/8/3/2022/ambulante-versorgung-von-fluechtlingen-aus-der-ukraine/.

Beim Bayerischen Innenministerium haben wir weiterhin nachgefragt, ob eine Vereinbarung zwischen den Landesbehörden und den Krankenkassen zu medizinischer Behandlung von Geflüchteten aus der Ukraine abgeschlossen werden wird, so wie das in neun Bundesländern bereits erfolgt ist. Das Bayerische Innenministerium teilte uns mit, dass dies nicht möglich ist. Begründet wird das unter anderem damit, fass ein falscher Eindruck hinsichtlich einer Leistungserweiterung entstehen könne und dies auch mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und erheblichem zeitlichen Vorlauf verbunden sei.

Ich nehme dieses Thema aber in jedem Fall in meine politische Arbeit mit und werde die Zuständigen in unserer Grünen Fraktion in asylpolitischen und gesundheitspolitischen Fragen natürlich auch informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Cemal Bozoglu, MdL

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