Frage an Christian Hirte bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Christian Hirte
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Frage von Peter W. •

Frage an Christian Hirte von Peter W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Guten Tag Herr Hirte,

ich habe vor kurzem gehört, dass unter unserem ehemaligen MP ein Gesetz verabschiedet wurde, die Hausbesitzer von den Kosten der Abwasserkanalsanierung oder deren Neubau entlastet. Könnten Sie mir darüber Informationen geben oder einen Hinweis wo ich diese Entscheidung finde?
vielen Dank, P.Waldner

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Sehr geehrter Herr Waldner,

vielen Dank für Ihre Frage zur Erhebung von Kommunalabgaben nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz.

Sie beziehen sich vermutlich auf das 2004 vom damaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus verkündete Abwasser-Moratorium. Letztendlich bedeutete dies eine Aussetzung von Abwasserbeiträgen bis zu Neuregelung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Beitragsbegrenzungsgesetz).

Die Thüringer Landesregierung hatte im Mai 2004 an die Aufgabenträger appelliert, die Erhebung bzw. Einziehung von Beiträgen bis zum In-Kraft-Treten des neuen Thüringer Kommunalabgabengesetzes auszusetzen. Die dadurch entstehenden Kosten sollten vom Land übernommen werden, so dass weder die Bürger zusätzlich belastet, noch notwendige Investitionen bei den Abwasserverbänden/Stadtwerken verschoben werden mussten.

In das Beitragsbegrenzungsgesetz wurden auf Beschluss des Thüringer Landtages eine einige Erleichterungen zugunsten der Bürger eingefügt:

1. Abwasserbeiträge für unbebaute Grundstücke können auf Antrag solange gestundet werden, bis eine Bebauung tatsächlich erfolgt.

2. Bei bebauten Grundstücken richtete sich vorher die Beitragsschuld nach der Anzahl der im Bebauungsplan ausgewiesenen zulässigen Geschosszahl, unabhängig von der tatsächlichen Bebauung. D.h., auch wenn man beispielsweise nur 2 Stockwerke hat, nach Bebauungsplan aber eine maximale Bebauung von 3 Geschossen zulässig ist wurde man bei der Beitragsberechnung so gestellt, als hätte man 3 Geschosse (Grund: Man hätte ja nachträglich aufstocken können).

Sie finden die gesetzlichen Regelungen hier:

http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/abteilung3/beitragsbegrenzungsgesetz.pdf

Nach Angaben des Innenministeriums hat Thüringen in den vergangenen fünf Jahren 218 Millionen Euro zur Begrenzung von Wasser- und Abwasserbeiträgen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger gezahlt.

Die Vorgänge beim Trink- und Abwasser-Verband Eisenach-Erbstromtal haben uns zudem gezeigt, dass ein genaueres Hinsehen bei den Abwasserentsorgungsbetrieben unbedingt nötig ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten und verbleibe

mit den besten Grüßen nach Ifta

Ihr

Christian Hirte, MdB

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