Wann beendet die Politik den Verfassungsbruch bei der Alimentierung von Bundesbeamten? Das BMI ignoriert Karlsruhe. Herr Hirte, wann fordern Sie im Bundestag eine verfassungskonforme Lösung?

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Christian Hirte
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Frage von Carsten W. •

Wann beendet die Politik den Verfassungsbruch bei der Alimentierung von Bundesbeamten? Das BMI ignoriert Karlsruhe. Herr Hirte, wann fordern Sie im Bundestag eine verfassungskonforme Lösung?

sehr geehrter Herr Hirte,

Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet den Dienstherrn zu einer Besoldung, die mindestens 15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt. In den unteren Besoldungsgruppen wird dies evident unterschritten. Das BMI legte im April einen Entwurf für ein neues Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) vor:

• Das Doppelverdienermodell: Das BMI fingiert ein Einkommen des Ehepartners (ca. 22.600 € brutto/Jahr für 2026), um den Mindestabstand zur Grundsicherung rechnerisch einzuhalten.

• Kritik: Die Gewerkschaften dbb und ver.di halten dies für verfassungswidrig, da Beamte und Soldaten allein durch ihr Amt eine Familie ernähren können müssen.

• Aktuelle Blockade: Die lineare Anpassung (+2,8 % seit Mai 2026) wird wegen des fehlenden Gesetzes nur als Abschlag gezahlt. Das für September 2026 geplante Kabinettverfahren verstrich ergebnislos, da sich die Bundesregierung über die Rechtssicherheit uneins ist.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte haben Anspruch auf eine verfassungsgemäße und amtsangemessene Besoldung. Dieses Ziel steht für mich außer Frage.

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Prüfungsmaßstab im September 2025 weiterentwickelt. Für die Mindestbesoldung ist nun grundsätzlich die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens maßgeblich; die bisherige Prüfung anhand des Grundsicherungsniveaus wurde entsprechend fortentwickelt.

Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) vom April 2026 soll diese Vorgaben umsetzen. Das darin vorgesehene Modell, bei dem typisierend auch ein Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt wird, wird von Gewerkschaften und Verbänden verfassungsrechtlich kritisch bewertet. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein solches Modell grundsätzlich verfassungswidrig wäre, gibt es bislang jedoch nicht. Die offenen Fragen müssen daher im weiteren Verfahren sorgfältig geklärt werden.

Die Aussage, das BMI ignoriere Karlsruhe, halte ich vor diesem Hintergrund für nicht zutreffend. Der Gesetzentwurf befindet sich weiterhin in der Ressortabstimmung; ein Kabinettsbeschluss liegt bislang nicht vor. Auch die Besoldungsanpassung von 2,8 Prozent seit Mai 2026 wird weiterhin als Abschlag im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung gezahlt.

Im Bundestag werde ich mich dafür einsetzen, dass sie anschließend ohne unnötige Verzögerung beraten und beschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hirte

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