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Wird die niederländische Genehmigung von FSD in Deutschland übernommen?

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Christian Hirte
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Frage von Maximilian A. •

Wird die niederländische Genehmigung von FSD in Deutschland übernommen?

Hallo Herr Hirte!

Nachdem ich letztes Jahr in Florida drei Wochen lang einen Tesla mit der neuesten FSD Software (V14) fahren/beaufsichtigen durfte, lässt mich das Thema nicht mehr los. Es war sehr angenehm sich in einer fremden Umgebung nicht auf die Navigation und das Fahren auf sechsspurigen Straßen konzentrieren zu müssen, sondern nur das Fahren des Autos zu überwachen. Große Distanzen und Fahrten in unbekannte Gebiete machte FSD sehr entspannt. Das System konnte nicht nur auf den Highways und in der Stadt, sondern auch auf Feldwegen in den Everglades fahren. Dabei kam es mir jederzeit sicher vor. Nun warte ich natürlich sehnsüchtig darauf, diesen Komfort auch hierzulande nutzen zu dürfen. Die Niederlande, Dänemark, Belgien, Litauen und Estland erlauben es ja bereits. Ich hoffe Deutschland ist nicht wieder zuletzt dran?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr A.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zulassung von Tesla‑Fahrzeugen mit dem System „FSD Supervised“.

Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung. Sie ermöglicht es Herstellern, Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten zuzulassen, die auf neuen, innovativen Konzepten beruhen und von bestehenden europäischen Vorschriften zur Typgenehmigung abweichen. Eine Genehmigung nach Artikel 39 ist nicht automatisch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union gültig.
Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet. Dem KBA wird voraussichtlich noch im Juli ein Tesla‑Fahrzeug zur eigenständigen Erprobung des Systems zur Verfügung gestellt, um eine fundierte deutsche Position dazu zu erarbeiten.

Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles. Bei einem positiven Votum erlässt die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der die niederländische Genehmigungsbehörde ermächtigt, eine in der gesamten Europäischen Union gültige Typgenehmigung zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Hirte

 

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