Frage an Christian Schmidt bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Christian Schmidt
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Frage von Ottmar M. •

Frage an Christian Schmidt von Ottmar M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Herr Schmidt,

in diversen Medien wurde darüber berichtet, dass US-Drohnenangriffe von Deutschland aus gesteuert wurden. Inzwischen ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie wisse von nichts. Warum muss die Bundesregierung oder besser Ihr Ministerium von der Presse auf solche Vorgänge aufmerksam gemacht werden? Von US-Seite wurden diese Berichte bisher nicht dementiert, d.h., frei erfunden sind sie offensichtlich nicht, nur weil die Bundesregierung erklärt, davon nichts zu wissen. Die Drohnenangriffe, bei denen immer wieder Zivilisten umkommen, sollen wegen der Kritik daran lt. US-Präsidenten nun starken Beschränkungen unterworfen werden. Was wird nun von der Bundesregierung unternommen, um die Vorgänge aufzuklären? Auf welcher, internationalem Recht entsprechendem Grundlage beruht diese Vorgehensweise der US-Regierung überhaupt, lt. Prof. Brooks (ND vom 11.05.13) „jedermann irgendwo auf der Welt jederzeit zu töten“? Wie ist diese Vorgehensweise mit den Menschenrechten oder Rechtsstaatlichkeit oder „westlichen Werten“ zu vereinbaren? Was hat die Bundesregierung zu unternehmen, wenn sich die Berichte als richtig herausstellen? Wozu gibt es einen BND, einen MAD, einen Verfassungsschutz, wenn diese angeblich nichts wissen?
Warum beantworten Sie die Fragen von Herrn S. zum Thema Kriegsverbrechen im Irak vom 15.12.10 nicht bzw. die Fragen von Herrn K. bzw. S. zum Hubschrauberlärm durch US-Kräfte nicht? Gilt auch in der Bundesrepublik Deutschland, dass Kritik an der US-Armee genau wie in der DDR Kritik an der Roten Armee sakrosankt ist, egal was diese getan haben?

O. Müller

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Sehr geehrter Herr Müller,

für Ihre Bürgeranfrage auf dem Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ vom 16. Juni 2013, in dem Sie auf den Einsatz von unbewaffneten und bewaffneten unbemannten US-Luftfahrzeugen eingehen, danke ich Ihnen.

Ich möchte gern vorausschicken, dass die öffentliche Diskussion zum Einsatz bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge von uns begrüßt wird. Hierzu gehört auch unser Dialog im Internet. Diese Diskussion ist richtig und sie ist geboten, denn sie gibt uns auch die Möglichkeit, Bedenken und Missverständnisse auszuräumen und zugleich die Bedeutung, Rolle und Aufgaben der Bundeswehr und unserer Partner für unsere Sicherheit zu diskutieren.

Die Bundesregierung steht natürlich im Dialog mit unseren US-amerikanischen Partnern. Die in Medienberichten behaupteten angeblichen Aktivitäten der US-Streitkräfte in Deutschland wurden zuletzt auch im Rahmen des Besuchs des amerikanischen Präsidenten Barack Obama am 19. Juni 2013 thematisiert. Präsident Obama hat klargestellt, dass Deutschland nicht Ausgangspunkt („launching point“) für den Einsatz von Drohnen ist.
Die Befugnisse der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte richten sich nach dem NATO-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut. Gemäß Artikel II des NATO-Truppenstatuts haben Streitkräfte aus NATO-Staaten insbesondere das Recht des Aufnahmestaats zu beachten und sich jeder mit dem Geiste des NATO-Truppenstatuts nicht zu vereinbarenden Tätigkeit zu enthalten. Militärische Operationen müssen dem Recht des handelnden Staates sowie seinen internationalen Verpflichtungen entsprechen. Darüber hinaus gilt - auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - der Grundsatz, dass von deutschem Staatsgebiet aus keine völkerrechtswidrigen militärischen Einsätze ausgehen dürfen.

Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika auf deutschem Staatsgebiet völkerrechtswidrig verhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB