Frage an Christian Schmidt bezüglich Verbraucherschutz

Portrait von Christian Schmidt
Christian Schmidt
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christian Schmidt zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernhard K. •

Frage an Christian Schmidt von Bernhard K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vor nicht allzu langer Zeit las ich in einer kurzen, 9-zeiligen Zeitungsmeldung, daß die Länderkammer die Einführung der einheitlichen Zigarettenverpackungen mit Ekelbildern in Deutschland um weitere 15 Monate verzögern will. Nicht Tage, nicht Wochen, sondern Monate!
Nicht nur in Deutschland, sondern auf EU-Ebene.
Welch ein Zufall: In etwa 15 Monaten beginnen die Wahlkampfvorbereitungen für die Bundestagswahl in Deutschland. Dann ist natürlich wieder keine Zeit für die Umsetzung und Kontrolle der sowieso schon verbummelten Gesetzesänderung.

Was ist so schwer daran, die Bedruckung von Pappe umzustellen?
Kommt die Änderung in Deutschland am Sankt-Nimmerleins-Tag?

Mit rauchfreien Grüßen

Bernhard Kletzenbauer

Portrait von Christian Schmidt
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,

danke für Ihre Nachfrage zur Tabakproduktrichtlinie.

Mit der Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht stärken wir den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Rauchen ist zweifelsfrei eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken unserer Zeit. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass jährlich etwa 110.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens sterben. Mein Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor dem verhängnisvollen Einstieg in eine Raucherkarriere zu schützen. Deshalb setze ich mich für mehr Prävention ein: dazu gehört das von mir initiierte Abgabeverbot von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche. Außerdem wird es ein Außenwerbeverbot für Tabak geben, und die Kinowerbung für Tabakprodukte wird weiter eingeschränkt.
Die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 20. Mai 2016 die Rechtsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um diese Richtlinie umzusetzen. Es gilt eine einjährige Frist für den Abverkauf für Tabakerzeugnisse, die bis zum 20. Mai 2016 nach den bis dahin geltenden Vorschriften hergestellt oder in den Verkehr gebracht wurden.

Die Bitte des Bundesrates, die durch die Richtlinie verbindlich vorgegebenen Fristen auf europäischer Ebene zu ändern, habe ich zur Kenntnis genommen. Hinter der Bitte stehen Befürchtungen der Tabakwirtschaft, die für die Umstellung der Produktion erforderlichen neuen Druckzylinder nicht rechtzeitig erhalten zu können. Diese Sorgen haben wir geprüft. Das von uns für die Bundesregierung vorgelegte und am 25.02.2016 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse enthält jedoch keine Fristverlängerung. Vorbehaltlich der abschließenden Zustimmung durch den Bundesrat, die am 18. März erfolgen soll, wird die deutsche Gesetzgebung den europäischen Fristen gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister