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Wann wird endlich das Bundesalimentationsgesetz umgesetzt?

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Christoph de Vries
CDU
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Frage von Karl S. •

Wann wird endlich das Bundesalimentationsgesetz umgesetzt?

Sehr geehrter Herr de Vries,

aus dem Bundesinnenministerium wird verlautbart, dass der derzeitige Entwurf zum Bundesalimentationsgesetz in dieser Form nicht weiterverfolgt wird.

Wie kann das sein, nachdem bereits sechs Jahre seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangen sind?

Wie kann es ferner sein, dass die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichts weiterhin durch Aussitzen und Hinhaltetaktik auf dem Rücken der Soldaten und Beamten ausgetragen wird?

Erklären Sie mir bitte, warum die Regierung ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommt.

Welchen Stellenwert messen Sie Beamten und Soldaten bei, wenn die Umsetzung des Gesetzes missachtet wird?

Wie, glauben Sie, wirkt sich diese absichtliche Verschleppung der Umsetzung auf die Wahrnehmung der Regierungsarbeit aus?

Ich finde diesen Umgang mit unserer Berufsgruppe zumindest sehr beschämend und nicht von Wertschätzung geprägt!

Mit freundlichen Grüßen

Karl S.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage. Zu Ihrer Nachfrage zum Sachstand des geplanten Bundesalimentationsgesetzes sowie zur der Behauptung, der derzeitige Entwurf werde im BMI nicht weiterverfolgt kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das BMI hat am 14. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2025 und 2026, zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Bundesalimentationsgesetz - BAlimentG) in die Ressortabstimmung gegeben und parallel die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nach § 118 Bundesbeamtengesetz beteiligt. Die Abstimmungen zu dem Referentenentwurf dauern aktuell noch an. 

Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Bundesministerium des Innern daran arbeitet, das Gesetz schnellstmöglich zu verabschieden. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum laufenden Verfahren keine inhaltliche Stellungnahme abgeben kann.

Mit freundlichen Grüßen 

Christoph de Vries 

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