Mir war in meiner Antwort vom 2. April wichtig, zwei Dinge klar voneinander zu trennen: Zum damaligen Zeitpunkt gab es keinen Beschluss zur Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zugleich war richtig, dass angesichts der finanziellen Lage der GKV verschiedene Reformoptionen öffentlich diskutiert wurden.
Für homöopathische Behandlungen und Präparate liegt nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin kein belastbarer Wirksamkeitsnachweis über einen Placeboeffekt hinaus vor. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Finanzierung durch die Solidargemeinschaft nicht für sachgerecht.
Allerdings behandelt das geltende Beitragsrecht verschiedene Einkommensarten unterschiedlich. Genau daraus ergibt sich der von Ihnen beschriebene Effekt.
Eine Kostenübernahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine medizinisch begründete Behandlung einer Diabetes-Erkrankung vorliegt.
Eine Reform des Ehegattensplittings kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie mit einer stärkeren Förderung von Familien mit Kindern verbunden wird.
Es gibt derzeit keinen Beschluss zur Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechende Berichte oder Darstellungen erwecken teilweise einen falschen Eindruck.
