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Soll Ihrer Ansicht nach sofort eine Neuauszählung der Zweistimmen für den BSW erfolgen ?

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Frage von Thomas S. •

Soll Ihrer Ansicht nach sofort eine Neuauszählung der Zweistimmen für den BSW erfolgen ?

Sehr geehrte Frau Müller,

wenn auch Ihnen die Demokratie wichtig ist, dann muss Volkes Wille ( Wahlergebnis ) zu einer Neuauszählung führen, da ggfs. eine nicht vorhandene politische Mehrheit und Abgeordnete unser Land regieren.
Setzten Sie sich bitte dafür ein. Besten Dank und alles Gute 🍀 für ihre politische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas S.

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Antwort von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

das BSW hat die für den Einzug notwendigen 5 % aller Zweitstimmen bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 knapp verfehlt. Das ist für alle Wählenden der Partei verständlicherweise enttäuschend. Dieser Umstand allein begründet aber nicht automatisch eine Neuauszählung.

Nach dem Grundgesetz (Artikel 41) ist der Bundestag selbst für die Wahlprüfung zuständig. Der Wahlprüfungsausschuss im Deutschen Bundestag hat die Einsprüche des BSW, die auf eine Neuauszählung gerichtet sind, deshalb in den vergangenen Monaten sorgfältig geprüft. Er hat am 4. Dezember 2025 festgestellt, dass keine Wahlfehler in mandatsrelevanter Größenordnung erkennbar sind. Das BSW konnte nicht glaubhaft darlegen, dass Wahlfehler begangen wurden, und nur weil ein Ergebnis knapp ist, rechtfertigt das keine komplette Neuauszählung.

Nun entscheidet noch das Plenum des Deutschen Bundestages zeitnah, ob der Bundestag dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen wird. Den aktuellen Stand des Vorgangs können Sie hier online nachverfolgen:

https://dip.bundestag.de/vorgang/zweite-beschlussempfehlung-des-wahlprüfungsausschusses-zu-einsprüchen-anlässlich-der-wahl-zum/328935

Wir Bündnisgrüne setzen unser Vertrauen in dieses parlamentarische Verfahren. Es hat sich über Jahrzehnte bewährt. In letzter Instanz gibt es zudem die Möglichkeit für das BSW, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und gegen die Entscheidung des Bundestags zu klagen, sollten sie das Votum des Parlaments nicht akzeptieren. Insofern ist sichergestellt, dass unsere Wahlen nach demokratischen, rechtstaatlichen Grundsätzen erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Müller

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