Frage an Claudia Schmidtke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Claudia Schmidtke
CDU
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Frage von Wilhelm Christian K. •

Frage an Claudia Schmidtke von Wilhelm Christian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Viele Corona-Genesene wurden von der Politik vergessen.
Ab sofort haben 2x geimpfte und von Corona genesene Menschen Erleichterungen bei Kontakten.
Genesene bekommen dazu eine Bescheinigung vom zuständigen Gesundheitsamt zur Vorlage an den betreffenden Stellen, wie bei Friseuren, Läden, Gaststätten usw.
Ich habe eine Coronainfektion vor etwa 3 Monaten gehabt, die glimpflich wie eine Erkältung von meinem eigenen Immunsystem bekämpft wurde. Von einem Labor konnten in meinem Blut zahlreiche IgG-Antikörper festgestellt werden. Ich bin somit ein nachweislich Genesener.
Eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt kann ich jedoch nicht erhalten, da bei meiner Infektion kein positiver PCR-Test durchgeführt und dem Gesundheitsamt nicht vorgelegt wurde. Ein PCR- Test konnte bei meiner damaligen Infektion auch nicht durchgeführt werden, da bei meiner Erkältung eine Coronainfektion nicht vermutet wurde. Nun stehe ich da ohne Bescheinigung, obwohl ich durch den Nachweis der Antikörper eine Coronainfektion hatte.
Meine Fragen:
Wieviel Millionen Deutsche tragen das gleiche Schicksal wie ich?
Wie können Menschen, die durch ihr eigenes Immunsystem genesen sind, ebenfalls die gleichen Freiheiten bekommen, so wie die Genesenen, die einen schwereren Infektionsverlauf hatten und dem Gesundheitsamt gemeldet wurden.
Ist das eigene Immunsystem weniger Wert und werden von den Politikern nur noch geimpfte Menschen und schwere Krankheitsverläufe als genesen anerkannt?
Ich bitte die Politiker darum, das betreffende Gesetz so zu ändern und Menschen, die durch das eigene Immunsystem von einer Coronainfektion genesen sind auch als Genesene einzuordnen und Diese mit einer amtlichen Bescheinigung zu versehen. Denn vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.

Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Eine Genesung kann derzeit lediglich mit einem zurückliegenden, positiven PCR-Testergebnis nachgewiesen werden, da nur dieser sicher die Infektion mit dem Coronavirus belegt. Antikörpertests können zwar einen Hinweis auf eine durchgemachte Erkrankung geben, aber nach derzeitigem Wissensstand keine hinreichend sichere Aussage dazu treffen, welche Schutzwirkung die nachgewiesenen Antikörper haben. Noch ist unklar, ob und wie der Nachweis bestimmter Immunzellen verlässlich zur Dokumentation der Immunität genutzt werden kann.

Ich kann Ihren Unmut über die für Sie entstandene Systemlücke gut nachvollziehen. Sie sind aber in der Tat kein Einzelfall - das Problem ist bereits auf Bundesebene bekannt. Konkrete Zahlen liegen hierzu nicht vor.

Die Fachwelt forscht intensiv an der Bildung und Wirkung der Antikörper nach einer Infektion mit COVID-19. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden stetig an den aktuellen Wissensstand angepasst. Das gesetzgeberische Mittel der Verordnung wurde vor diesem Hintergrund ganz bewusst gewählt.

Ich hoffe für Sie und alle weiteren Betroffenen auf zeitnahe Erkenntnisse über weitere Genesungsnachweise unabhängig von der PCR-Testung. Für eine Lösung des Problems sind diese wissenschaftlichen Daten unbedingt erforderlich. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA