Liebe Cornell, wo liegt der Gewinn für mich als Bürger in der Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes? Mir scheint es schlechter werden zu sollen. LG Ulli H.

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Cornell-Anette Babendererde
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Frage von Ulrich H. •

Liebe Cornell, wo liegt der Gewinn für mich als Bürger in der Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes? Mir scheint es schlechter werden zu sollen. LG Ulli H.

Wie ich höre, soll ich ein persönliches Interesse nachweisen müssen, um eine Frage zu stellen, ich darf das nicht für eine Interessengruppe wie etwa den VCD mehr tun und es darf viel teurer werden. Wenn das stimmt, hoffe ich sehr auf Deine Gegenstimme!

Mit vielen Grüßen

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Antwort von CDU

Lieber Ulli,

gerne erläutere ich dir, was wir mit der Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes erreichen möchten und wie sich diese Änderung auf dich als Bürger auswirkt.

Wie du wahrscheinlich weißt, ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine wichtige Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates, die dem Grundsatz eines transparenten Staates Rechnung trägt.

Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck und gilt nicht uneingeschränkt, da es berechtigte staatliche Interessen (beispielsweise den Schutz von Geheimnissen oder die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Staates) gibt, die Ausnahmen vom Transparenzgrundsatz erforderlich machen können. Die derzeit diskutierten Anpassungen des IFG zielen vor allem darauf ab, neuartige hybride Bedrohungen sowie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und den Schutz ihrer Beschäftigten zu berücksichtigen. Insbesondere das Ausforschen staatlicher Daten zu kritischen Infrastrukturen durch ausländische Staaten, terroristische Netzwerke oder zur Planung von Anschlägen birgt ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das entsprechende Schutzvorkehrungen erforderlich macht. Zudem darf es auch nicht zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der staatlichen Arbeit durch überbordende Anfragen (unter anderem unberechtigte oder missbräuchliche) kommen, sodass wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Daher sollen Informationsanfragen, die kein berechtigtes Interesse verfolgen, eingeschränkt werden – wie es in anderen Bereichen der Fall ist. Ebenso muss der Schutz von Staatsbediensteten vor Anfeindungen und Drohungen gewährleistet werden. 

Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit. Wir als CDU/CSU im Bundestag werden uns in diesem Zusammenhang dafür einsetzen, dass dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird.

Ich hoffe, dass ich deine Frage damit beantworten konnte.

Viele Grüße

Cornell Babendererde

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