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Wie stehen Sie zu der Forderung, dass in einer Demokratie bei Wahlen immer zeitnah korrekt ausgezählt werden sollte? Werden Sie sich für eine Neuauszählung der Bundestagswahl einsetzen?

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Cornell-Anette Babendererde
CDU
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Frage von Christiane T. •

Wie stehen Sie zu der Forderung, dass in einer Demokratie bei Wahlen immer zeitnah korrekt ausgezählt werden sollte? Werden Sie sich für eine Neuauszählung der Bundestagswahl einsetzen?

Bei der Kommunalwahl in Mühlheim wurde wegen Zählfehlern eine Neuauszählung durchgeführt. Das erscheint mir in einer Demokratie unverzichtbar. Im Falle der Bundestagswahl gab es beim BSW ebenfalls nachweislich zahlreiche Zählfehler zu Lasten des BSW. Dennoch wurde bisher keine Neuauszählung durchgeführt, obwohl nicht auszuschließen ist, dass das BSW die 5%-Hürde geschafft hat und damit die aktuelle Regierung nicht demokratisch legitimiert wäre. Dennoch lässt sich der Wahlprüfungsausschuss viel Zeit. Das Verfassungsgericht hat schon darauf hingewiesen, dass so ein Verschleppen der Wahlprüfung nicht hinnehmbar ist. Was werden Sie dazu beitragen, dass es zeitnah zu einer Neuauszählung kommt?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für die Integrität unserer Wahlen.

Sie sprechen das Verfahren zur Wahlprüfung an, das eine zentrale Säule unserer demokratischen Ordnung darstellt. Nach Artikel 41 Absatz 1 des Grundgesetzes liegt die Zuständigkeit für die Überprüfung der Gültigkeit von Bundestagswahlen beim Deutschen Bundestag. Auf der Grundlage des Wahlprüfungsgesetzes prüft der Wahlprüfungsausschuss die eingegangenen Einsprüche sorgfältig und gibt eine Beschlussempfehlung an das Plenum.

Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag gingen insgesamt 1.035 Wahleinsprüche ein. Die von Ihnen angesprochenen Fälle betreffen zwei spezifische Verfahren, zu denen die Bundeswahlleiterin nach Anhörung der Landeswahlleitungen ausführlich Stellung genommen hat. Die Einspruchsführer hatten Gelegenheit, sich zu diesen Stellungnahmen zu äußern, und ihre Argumente wurden im Verfahren umfassend berücksichtigt.

Die zentrale Frage war, ob es bundesweit zu Auszählungsfehlern gekommen ist, die die Gültigkeit der Wahl oder das Mandat einzelner Kandidaten beeinflusst haben könnten. Der Wahlprüfungsausschuss hat in allen geprüften Fällen festgestellt, dass kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften vorliegt. Die Einsprüche auf eine Neuauszählung konnten somit nicht begründet werden.

Am 4. Dezember 2025 hat der Ausschuss diese Wahleinsprüche abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag empfohlen, die Forderung nach einer Neuauszählung zurückzuweisen. Das Plenum des Bundestages ist diesem Vorschlag mehrheitlich gefolgt.

Dieses umfangreiche Verfahren zeigt, wie ernst und sorgfältig wir die Integrität von Wahlen nehmen. Jede Einspruchsführung wird detailliert geprüft, um sicherzustellen, dass das Ergebnis die freie und rechtmäßige Stimmabgabe der Bürgerinnen und Bürger korrekt widerspiegelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Cornell Babendererde MdB

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