CanG ist bisher nicht auf den Tagesordnungen der Sitzungswoche 19.2. bis 23.2. Was ist nun schon wieder der Grund?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Björn B. •

CanG ist bisher nicht auf den Tagesordnungen der Sitzungswoche 19.2. bis 23.2. Was ist nun schon wieder der Grund?

Ist der SPD das Vertrauen ihrer Wählerinnen und Wähler denn wirklich so egal? Sollten so langsam auf die vielen großen Worte nicht auch einmal Taten folgen? Wie viel Vertrauen die SPD durch ihre eigene Uneinigkeit, und das nicht nur in Bezug auf CanG, schon verspielt hat, zeigen ja die aktuellen Umfragewerte.

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Cannabisgesetz.

Zunächst freue ich mich natürlich, dass durch dieses Gesetz das Interesse an der parlamentarischen Praxis und den Verfahrensweisen des Deutschen Bundestages deutlich zugenommen hat. Daher möchte ich Ihnen kurz erklären, weshalb kein Grund zur Empörung besteht bzw. bestand:

Die Tagesordnungen für das Plenum des Deutschen Bundestages werden jeweils Donnerstagnachmittag in einer Sitzungswoche für die darauffolgende Sitzungswoche im Ältestenrat beschlossen. Jede im Bundestag vertretene Fraktion reicht ihre jeweiligen Wünsche an die Tagesordnung über ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter ein und gemeinsam beschließt der Ältestenrat die Tagesordnung.

Wie Sie aus der medialen Berichterstattung entnehmen konnten, wurde eine Einigung zum Cannabisgesetz erst in der Nacht vom 01. Februar auf den 02. Februar gefunden – womit die Bitte um Aufsetzung für die reguläre Tagesordnung nicht rechtzeitig eingehen konnte.

Unmittelbar nachdem die Einigung erzielt wurde, haben wir uns an unsere Parlamentarischen Geschäftsführer gewandt und sie gebeten, den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung für die kommende Sitzungswoche zu setzen. Bitten um Aufsetzung von Tagesordnungspunkten, die nicht rechtzeitig vor der Donnerstagssitzung des Ältestenrates eingereicht werden konnten, werden – die Zustimmung des Ältestenrates vorausgesetzt – als sogenannte Zusatzpunkte später der Tagesordnung hinzugefügt. Dies ist übliche parlamentarische Praxis und wenn Sie in einer beliebigen vergangenen Tagesordnung schauen, werden Sie einige Punkte finden, die vor der Ordnungszahl das Kürzel „ZP“ aufweisen. Dies sind jeweils Tagesordnungspunkte, die erst nach der jeweiligen Donnerstagssitzung beantragt und genehmigt wurden.

In den von mir auf dieser Plattform veröffentlichten Antworten habe ich bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass wir so schnell als möglich zum nächsten Zeitpunkt den Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen wollten, damit der ursprüngliche Zeitplan noch eingehalten werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dagmar Schmidt, MdB

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