Wie stehen Sie zu der Honorarkürzungen der Psychotherapie?
Sehr geehrte Frau Schmidt,
Ich bin niedergelassene Psychotherapeutin mit hälftigem Versorgungsauftrag in Brilon. In meiner Praxis behandle ich zu 98% gesetzlich versicherte Patienten:innen. Schon jetzt sind die Wartezeiten auf dem Land unsagbar lang. Patienten:innen warten 12 Monate oder länger auf einen Therapieplatz. Auch Anfragen zur Diagnostik (z.B. ADHS) um dann überhaupt medikamentös behandelt zu werden haben lange Wartezeiten. Die Honorarkürzung wird diese Lage noch verschlimmern. Wenn ich als Selbstständige mit derart kurzfristigen Kürzungen auf der Basis nicht nachvollziehbarer Argumente jährlich rechnen muss, bin ich gezwungen mehr Privatpatienten zu behandeln oder Selbstzahlerangebote zu machen. Bei 98% GKV Patienten:innen sind 4.5% Honorarkürzung schmerzhaft, 10% wie gefordert wären fatal.
Wie wollen Sie Versorgungssicherheit auf dem Land sichern, wo Fachärzte kaum existent sind und auch psychiatrische Institutsambulanzen Aufnahmestopp haben?
Ich freue mich über eine
MfG
Sehr geehrte Frau Dr. K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Honorare von Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Seien Sie versichert, dass die SPD-Bundestagsfraktion und ich die Absenkung der Honorare durch die Selbstverwaltung sehr ernst nehmen und ich Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen kann. Es ist klar, dass das kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für derartige Entscheidungen vorhanden.
Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss (nach § 87 SGB V). Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. Konkret bedeutet das, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich aber schon dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss daher von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüft oder bewertet, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt.
GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Kontrahenten haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung, auf die ich an dieser Stelle gern hinweisen möchte.
- Pressemitteilung des GKV-SV vom 12. März 2026 - Honoraranpassung für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (https://eu-central-1.protection.sophos.com?d=gkv-spitzenverband.de&u=aHR0cHM6Ly93d3cuZ2t2LXNwaXR6ZW52ZXJiYW5kLmRlL2drdl9zcGl0emVudmVyYmFuZC9wcmVzc2UvcHJlc3NlbWl0dGVpbHVuZ2VuX3VuZF9zdGF0ZW1lbnRzL3ByZXNzZW1pdHRlaWx1bmdfMjIyMjQwMC5qc3A=&p=m&i=NjEwYTQyOTI1YTliN2MwZTlkYjEwYzZi&t=eHQ3Zll0YnZaRUdScDAwdXRZSEpZYTlkbldsdVZwTis5dGJFTVB3bHRjbz0=&h=37fdcd65302546ad8dea63a0c85bfc5d&s=AVNPUEhUT0NFTkNSWVBUSVa7psETXVnN38vAMojpHTuxuFOkbBEvMKHK59T0pKxmCA)
- Pressemitteilung der KBV vom 12. März 2026 - KBV-Vorstand enttäuscht: Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird um fast fünf Prozent gekürzt (https://eu-central-1.protection.sophos.com?d=kbv.de&u=aHR0cHM6Ly93d3cua2J2LmRlL3ByYXhpcy90b29scy11bmQtc2VydmljZXMvcHJheGlzbmFjaHJpY2h0ZW4vMjAyNi8wMy0xMi9rYnYtdm9yc3RhbmQtZW50dGFldXNjaHQtdmVyZ3VldHVuZy1wc3ljaG90aGVyYXBldXRpc2NoZXItbGVpc3R1bmdlbi13aXJkLXVtLWZhc3QtZnVlbmYtcHJvemVudC1nZWt1ZXJ6dA==&p=m&i=NjEwYTQyOTI1YTliN2MwZTlkYjEwYzZi&t=aWZjQnh5cXpoNEZidENuS3lTUk9Ca3B3RGxzMUNld1hseGtmUFgvN05aWT0=&h=37fdcd65302546ad8dea63a0c85bfc5d&s=AVNPUEhUT0NFTkNSWVBUSVa7psETXVnN38vAMojpHTuxuFOkbBEvMKHK59T0pKxmCA)
Beiden Parteien steht eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat bereits angekündigt, diesen Weg beschreiten zu wollen.
Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen der Entscheidung ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute zu lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Versorgung haben kann.
Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit, das, wie oben erläutert, die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss ausübt, offenzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.
Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist dabei klar, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen dürfen und sie können auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von der Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern und nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt. Bis wir die Antworten aus dem Bundesgesundheitsministerium erhalten haben, muss ich Sie jedoch noch um Geduld bitten, da ich den Ergebnissen nicht vorgreifen kann.
Sollten Sie bis dahin Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB
