Wie stehen Sie zu der in Deutschland ansässige EU-Bürger betreffenden MPU-Regelung? Würden Sie sich für eine EU-Einheitliche Regelung einsetzen?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Jochen T. •

Wie stehen Sie zu der in Deutschland ansässige EU-Bürger betreffenden MPU-Regelung? Würden Sie sich für eine EU-Einheitliche Regelung einsetzen?

Wie stehen Sie zu einer Reformierung des Deutschen Systems der MPU als Auflage zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis? Deutschland ist in der EU das Einzige Land mit diesem System. Durch die extrem Hohen Kosten die zwingend entstehen wie z.B der Abstinenznachweis über 12 Monate (begonnen werden darf der auch erst nach Ablauf der Sperrfrist) iHv 2.000 €, die MPU Gebühr selbst (500-1000 €), den sowieso schon hohen Bußgelder und nicht zuletzt ein Vorbereitungskurs. Denn trotz allem liegt die Durchfallquote bei ca. 50%. Für jeden Versuch wird wieder die Gebühr fällig. Die Anforderungen der MPU Begutachter sind viel Höher als an jeden andere Autofahrer. Psychisch Kranke die Antidepressiva nehmen brauchen es gar nicht erst versuchen. Die Kosten kann man als meist ALG-II Empfänger (Job ist ohne Führerschein auf dem Land weg und ohne gibts auch keinen) niemals leisten. Das ist eine massive Diskriminierung und Blockade der Berufsausübungsfreiheit.

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur MPU-Regelung. 

Grundsätzlich halten wir es für sinnvoll, dass sich verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und -kraftfahrer einer MPU unterziehen müssen, bevor sie ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten. In der Regel kommt es zu einer MPU, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen wurde, unter hohem Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt wurde, eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, missbräuchliche Einnahme von psychoaktiven Arzneimitteln oder Stoffen, oder erhebliche Verstöße gegen die StVO oder andere erhebliche Straftaten im Straßenverkehr festgestellt wurden. Im Straßenverkehr muss die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer über die Freiheit des Einzelnen, ein Auto zu führen, stehen. Für uns steht die Abschaffung der MPU daher nicht auf der Tagesordnung. 

Wir vertrauen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in ihrer Kontroll- und Überwachungsfunktion der MPU-Anbieter. Die Begutachtungsrichtlinien der BASt, an denen sich die Gutachterinnen und Gutachter orientieren müssen, werden regelmäßig überprüft und gegebenfalls überarbeitet. Außerdem bietet die BASt auf ihrer Homepage die Möglichkeit, Beschwerden gegen einzelne MPU-Anbieter zu stellen.  

Die Kostenübernahme der MPU bei Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern ist in der Regel nicht gegeben. Jedoch liegt es bei berechtigten Einzelfällen immer auch im Ermessensspielraum des Jobcenters, ob einer Kostenübernahme stattgegeben wird. Dazu kann es kommen, wenn ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz konkret in Aussicht steht, der ohne eigenen Führerschein jedoch nicht durchführbar ist, da die antragsstellende Person beispielsweise in einer ländlichen Region lebt.  

An dieser Stelle möchten wir auf das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn verweisen, laut dem es sich bei der MPU nicht um einen Bedarf handelt, der durch die Transferleistungen gedeckt werden muss. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. 

Wenn Sie Fragen haben sollten oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit an direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.   

Mit freundlichen Grüßen   

Ihre  

Dagmar Schmidt, MdB 

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