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Antwort 03.03.2020 von Daniela Ludwig CSU

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 entschieden, dass es ein „Recht auf Rausch“ nicht gäbe und die Strafvorschrift daher nicht verfassungswidrig sei.

Frage von Matthias B. • 11.02.2020
Frage an Daniela Ludwig von Matthias B. bezüglich Recht
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Antwort 03.03.2020 von Daniela Ludwig CSU

Als Drogenbeauftragte teile ich die Ansicht, dass uns eine reine Verbotspolitik nicht weiter bringt. Eine Legalisierung zu Rauschzwecken wird es mit mir jedoch nicht geben.

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Antwort 25.02.2020 von Daniela Ludwig CSU

(...) Ich halte es für bedenklich, wenn die Praxis der Strafverfolgungsbehörden in manchen Ländern den Eindruck aufkommen lässt, der Besitz von Eigenbedarfsmengen Cannabis sei „erlaubt“. Sie erkundigen sich zudem danach, welche wissenschaftlichen Daten ich bereits ausgewertet hätte. (...)

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Antwort 29.01.2020 von Daniela Ludwig CSU

(...) Grundsätzlich sind dies Fälle, in denen sich Menschen über bestehendes Recht hinweg gesetzt und sich gegenüber Lebewesen "unmenschlich" verhalten haben. Das kann ich in keinster Weise nachvollziehen und habe keinerlei Verständnis. (...)