Frage an Dennis Rohde bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Dennis Rohde von Rüdiger S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo
Herr Rohde,
warum sind Sie dagegen, dass die Sozialversicherungbeiträge der Arbeitnehmer bei Kurzarbeit nicht an den Beitragzahler zurücküberwiesenwerden ?
Warum werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber bei Kurzarbeit rückwirkend zum 1. März an die Arbeitgeber zurücküberwiesen ?
Warum sehen Sie hier keine Notwendigkeit und keine Gerechtigkeitslücke ?
Nun noch eine Frage zur Neuregelung des Kurzarbeitergeldes...
Warum hat sich die Regierungskoalition dafür entschieden das Kurzarbeitergeld erst ab 50% Kurzarbeit anzuheben ?
Sehen Sie... und sieht die SPD in diese Regelung keine Gerechtigkeitslücke gegenüber der Gleichstellung der Arbeitnehmer ?
Mfg.
R. Sauer

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sauer,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch zum Thema Kurzarbeitergeld, die ich sehr gerne beantworte.

Es ist richtig, dass die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes erst ab 50% Kurzarbeit greift. Um diese Erhöhung hat die SPD lange mit dem Koalitionspartner gerungen. CDU/CSU sind leider bis dato nicht bereit, einer weiteren Erhöhung oder Anhebung der Berechtigungsgrenze zuzustimmen. Jedoch konnten wir durchsetzen, dass Arbeitnehmer in Kurzarbeit durch eine Nebentätigkeit in systemrelevanten Berufen Geld hinzuzuverdienen können. Hinzuverdienste sollen bis zum Ausgleich des bisherigen Monatseinkommens generell nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden.

In Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge haben wir geregelt, dass die gemeinsame Beitragstragung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur für das Arbeitsentgelt zutrifft, welches während der Kurzarbeit verdient wird. Für die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entfällt, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge allein. Diese werden ihm befristet vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Die Regelungen sollen den Zugang zu Kurzarbeitergeld unbürokratisch und effizient ermöglichen und sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern helfen, gut durch diese Krise zu kommen.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir auch weiterhin im engen Austausch mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern stehen und stetig prüfen, ob die auf den Weg gebrachten Hilfspakete ausreichen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen und soziale Notlagen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen etwas weitergeholfen zu haben.

Wenn Sie Rückfragen zu diesem oder anderen Themen haben, kontaktieren Sie mich und mein Team gerne jederzeit wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

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