Die von Ihnen angesprochene Vorschrift in § 3 Wehrpflichtgesetz ist über 60 Jahre alt und wurde durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz 2025 nicht geändert. Sie bezieht sich nur auf den Fall einer bestehenden Wehrpflicht. Genau die gibt es aktuell nicht.
Ich habe keine Aktien veröffentlicht, da ich keine besitze
Es gibt keine völkerrechtliche Rechtfertigung für diese Angriffe, das Leben der Iranerinnen & Iraner muss die oberste Priorität haben.
Mir ist klar: Eine medizinisch notwendige Behandlung darf nicht vom Wohnort abhängen. Gesundheit ist kein Standortvorteil.
In einer Koalition gibt es bekannterweise unterschiedliche Meinungen. Die Aussage von Frau Reiche zur Solarenergie respektieren wir als Teil der Debatte, teilen sie jedoch nicht.
