Das BVerfG hat in seinem „Klimabeschluss“ der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktionen bis 2050 bereits jetzt festzulegen. Sollte eine derartige Festlegung nicht auch für die Finanzplanung erfolgen.

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Frage von Edgar F. •

Das BVerfG hat in seinem „Klimabeschluss“ der Politik aufgetragen, die CO2-Reduktionen bis 2050 bereits jetzt festzulegen. Sollte eine derartige Festlegung nicht auch für die Finanzplanung erfolgen.

Sehr geehrte Frau Stöcker,
auf den Staatshaushalt kommen in den Jahrzehnten bis 2050 gewaltige Ausgaben zu (größerer Zuschuss zur Rentenversicherung wegen des Renteneintritts der „Babyboomer“, stärkerer Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, vermehrte Beamtenpensionen mit kaum Rücklagen, Alimentation von Flüchtlingen, Investitionen in den Klimaschutz, Nachholen von bisher unterbliebenen Sanierungsinvestitionen etc.). Sollte da die Finanzplanung nicht auch schon so detailliert wie die „Klimaplanung gemacht werden? Gewisse Unsicherheiten sind ja bei beiden Sachverhalten vorhanden.

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Die künftige Bundesregierung sollte sich selbstverständlich mit einer mehrjährigen Finanzplanung auseinandersetzen.

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