Welche Chance sehen Sie, dass auch für Rentenbezüger aus der Schweiz auch eine Energiepauschale ausbezahlt wird?

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Diana Stöcker
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Frage von Jakob W. •

Welche Chance sehen Sie, dass auch für Rentenbezüger aus der Schweiz auch eine Energiepauschale ausbezahlt wird?

Wie ich in der Oberbadischen gelesen habe, wollen Sie sich dafür einsetzen, dass auch die Rentenbezüger, welche nur aus der Schweiz eine Rente erhalten, aber in D voll Steuern entrichten auch eine Energiepauschale erhalten. Meiner Frau und mir wurde von der Rentenkasse einen abschlägigen Bescheid gegeben, weil wir beide nur aus der CH Rente beziehen.

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Sehr geehrter Herr W.

 

in der von Ihnen zitierten Berichterstattung habe ich meine Position deutlich gemacht: Alle Rentnerinnen und Rentner sollten die Energiepreispauschale bekommen. Ich habe es kritisiert, dass keine Auszahlung für Deutsche mit Rente aus der Schweiz möglich ist.

Aktuell wird deutschen Rentnerinnen und Rentner, die eine Rente aus der Schweiz beziehen, die Energiepreispauschale nicht ausbezahlt, obwohl Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Energiepreispauschale erhalten, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diese Situation unter anderem damit begründet, dass mangels individualisierter Daten, die eine Anspruchsprüfung ermöglichen würden, kein Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale bestehe.

Die Begründung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist enttäuschend. Die betroffenen Rentnerinnen und Rentner, die sich an mich gewandt haben, empfinden diese Situation als Diskriminierung. Gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner bekommen auch die Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten die einmalige Energiepreispauschale nicht automatisiert, sondern müssen einen gesonderten Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum stellen. Dieser Antrag auf nachträgliche Auszahlung der Energiepauschale dient der Sammlung individualisierter Daten und der Feststellung, ob ggf. weitere Leistungen in Deutschland bezogen werden.

Es erschließt sich also nicht, weshalb ein solcher Antrag nicht auch für Rentnerinnen und Rentner, die in Deutschland steuerpflichtige Renten aus der Schweiz erhalten, möglich sein sollte. Durch die mit der Schweiz geschlossenen bilateralen Abkommen, die es Personen mit einer Rente aus der Schweiz erlauben, diese auch bei Wohnsitz in Deutschland zu beziehen und zu versteuern, ergibt sich für diese Personen de facto dieselbe Situation wie für Beziehende, die Renten aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhalten.

Ich habe deshalb in einem Brief direkt an Bundesminister Hubertus Heil gewandt und um Unterstützung zur Lösung des Problems gebeten. Ich hoffe, die Bundesregierung wird ggf. die nötigen gesetzgeberischen Maßnahmen ergreifen, damit allen Rentnern die Energiepreispauschale ausbezahlt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Diana Stöcker MdB

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