Bitte sehen Sie es mir nach, dass ich zu den privaten Angelegenheiten anderer Personen keine Stellung nehme. Es steht mir nicht zu, die privaten Angelegenheiten anderer Personen zu bewerten. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Personen öffentlich exponiert sind oder nicht.
Um die Hintergründe transparent zu machen, ist eine wichtige rechtliche Unterscheidung notwendig: In Deutschland entscheidet nicht die Politik über die Honorare, sondern die gesetzlich verankerte gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft im sogenannten Bewertungsausschuss.
Das Land Hessen stärkt den Katastrophenschutz seit vielen Jahren und baut ihn konsequent aus.
Ich bin kein Fachpolitiker im Schulbereich und habe derzeit keine Hinweise darauf, dass es grundsätzliche Schwierigkeiten mit dem geltenden Lehrplan gibt.
Ich war am 29.11.2025 nicht als politischer Beobachter in Gießen vor Ort und werde mich daher zu den Geschehnissen nicht äußern.
