60-70% der Bevölkerung, Polizei und Ärztekammer fordern ein Verbot von privatem Feuerwerk. Hinzu kommt die massive Belastung für unsere Umwelt. Wieso wird der Wunsch der Bevölkerung ignoriert?
Es gibt rational keinen Grund der gegen so ein Verbot spricht, aber sehr viele dafür. Die private Böllerei ist in den letzten Jahren zu sehr außer Kontrolle geraten und die meisten Leute sind davon nur noch genervt. Es wird sich auch nur selten an die Vorgaben, die es bereits gibt, gehalten. Darüber hinaus gäbe es auch genug Alternativen wie ein zentrales, professionelles Feuerwerk (funktioniert jedes Jahr super bei der Briloner Kirmes), oder Drohnenshows.
Die Mehrheit kann sich nicht weiter jedes Jahr von einer kleinen Minderheit, welche sich nicht an Regeln hält, terrorisieren lassen und Polizei sowie Krankenhäuser werden jedes Jahr unnötig belastet.
Sie, Ihre Partei und auch die Union sind die gewählten Vertreter des Volkes, also bitte tun sie jetzt auch etwas im Sinne des Volkes und verbieten die privaten Böller. https://innn.it/boellerverbot
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Darstellung Ihrer Bedenken und Anliegen. Viele Bürger:innen teilen diese Sorgen, und auch ich kann die Sorge um die Belastungen für Umwelt, Tiere, Einsatzkräfte sowie das Gesundheitssystem sehr gut nachvollziehen.
Die Diskussion über ein vollständiges Verbot von privatem Feuerwerk ist nicht neu. Es bleibt jedoch eine komplexe Abwägungsfrage zwischen Sicherheit, Umwelt- und Tierschutz, öffentlicher Ordnung sowie individuellen Freiheiten.
Der Umgang mit Feuerwerk ist bereits heute streng geregelt. Grundlage ist das Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) einteilt. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, zum Beispiel Wunderkerzen oder Brummkreisel, darf ganzjährig von Personen ab zwölf Jahren verwendet werden. Das klassische Silvesterfeuerwerk fällt in die Kategorie F2 und ist ausschließlich für Volljährige zugelassen.
Darüber hinaus ist gesetzlich klar geregelt, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf, beispielsweise in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen oder besonders brandempfindlichen Anlagen. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Verbotszonen festzulegen. Davon machen viele Städte bereits Gebrauch, etwa in der Münchner Altstadt oder an der Hamburger Binnenalster. Auch die Verkaufszeiträume und Nutzungszeiten sind klar begrenzt.
Gerade mit Blick auf die Umwelt ist unbestritten, dass Feuerwerk mit Belastungen verbunden ist. Dazu zählen eine lokal stark konzentrierte Feinstaubbelastung in der Silvesternacht, ein erhöhtes Müllaufkommen sowie Rückstände, die in Böden und Gewässer gelangen können. Auch Tiere – sowohl Haus- als auch Nutztiere – reagieren empfindlich auf plötzlichen Lärm, insbesondere in dicht besiedelten oder landwirtschaftlich geprägten Regionen. Aus meiner Sicht sprechen diese Aspekte für strengere Regelungen, gezielte Einschränkungen und klar definierte Schutzbereiche, jedoch nicht zwingend für ein pauschales Totalverbot.
Gleichzeitig ist uns bewusst, dass sich nicht alle Menschen an bestehende Regelungen halten. Ein generelles Verbot von privatem Feuerwerk würde jedoch auch diejenigen treffen, die verantwortungsvoll und rücksichtsvoll handeln. Für viele gehört ein maßvolles Feuerwerk zum Jahreswechsel weiterhin zu den festen Traditionen, ebenso wie Raclette oder „Dinner for one“. Die Aufgabe der Politik besteht daher nicht nur darin, Mehrheiten durchzusetzen, sondern auch darin, unterschiedliche Interessen in einen fairen und tragfähigen Ausgleich zu bringen.
Zudem entstehen die meisten schweren Verletzungen nicht durch reguläres Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2, sondern durch besonders gefährliche pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4, wie etwa Kugelbomben. Diese sind für Privatpersonen bereits verboten, gelangen aber dennoch illegal in Umlauf. Ein pauschales Verbot von Silvesterböllern würde dieses Problem daher kaum lösen. Zielführender erscheinen eine konsequentere Strafverfolgung, bessere Kontrollen und ein entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Handel. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass ein Totalverbot einen schwer kontrollierbaren Schwarzmarkt begünstigt.
Gleichzeitig nehmen wir die bestehenden Probleme sehr ernst. Deshalb haben sich die SPD-geführten Länder im vergangenen Jahr auf eine gemeinsame Linie verständigt. Sie setzen sich für klar definierte Verbotszonen sowie ausgewiesene Erlaubniszonen für privates Silvesterfeuerwerk ein. Öffentliche, professionell organisierte Feuerwerke oder alternative Formate wie Licht- oder Drohnenshows können eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Sie sind jedoch nicht überall gleichermaßen umsetzbar und können private Feiern, insbesondere im ländlichen Raum, nicht vollständig ersetzen.
Auf Ebene der Innenminister von Bund und Ländern konnte für weitergehende, bundesweite Regelungen bislang keine Mehrheit erzielt werden. Änderungen im Sprengstoffrecht erfordern die Zustimmung mehrerer Länder und somit auch die Bereitschaft anderer politischer Kräfte, insbesondere der Union. Solche Entscheidungen können nicht von einer Partei allein getroffen werden.
Persönlich halte ich eine konsequentere Umsetzung und Ausweitung von Verbotszonen für einen verantwortbaren und praktikablen Kompromiss. Zusätzlich kann ich mir ein Verbot von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung vorstellen. Damit ließe sich ein weiterer Schritt in Richtung mehr Sicherheit sowie Umwelt- und Tierschutz gehen, ohne verantwortungsvolles Verhalten pauschal zu verbieten oder ein unkontrollierbares Ausweichen in den illegalen Bereich zu riskieren. Entscheidend ist dabei ein schrittweises Vorgehen auf Grundlage belastbarer Daten und Erfahrungen statt Symbolpolitik, die am Ende weder Akzeptanz noch Sicherheit schafft.
Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und die sachliche Beteiligung an dieser wichtigen Debatte.
Beste Grüße
Dirk Wiese
