Warum halten Sie Sanktionen ohne vorheriges Gerichtsurteil bei Sozialleistungen für rechtsstaatlich problematisch, bei EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger aber offenbar für vertretbar?
Sehr geehrter Herr Wiese,
in Ihrer Antwort vom 06.10.2026 betonen Sie die Bedeutung unabhängiger Gerichte und rechtsstaatlicher Verfahren.
Die EU-Sanktionen gegen Thomas Röper und Hüseyin Doğru greifen hingegen ohne vorherige gerichtliche Entscheidung. Vermögenswerte werden eingefroren, wirtschaftliche Existenzen können gefährdet werden.
Dass nachträglich der Rechtsweg offensteht, ist unbestritten. Bis ein Gericht entscheidet, sind die Maßnahmen jedoch längst wirksam. Eine spätere Aufhebung macht bereits entstandene Schäden nicht zwangsläufig rückgängig.
Daher meine konkreten Fragen:
1. Warum ist dieses Vorgehen mit Ihrem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit vereinbar?
2. Weshalb genügt hier eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle, während Sie bei Sozialleistungen ein vorheriges Verfahren fordern?
3. Halten Sie diese konkreten Sanktionen persönlich für verhältnismäßig?
Ich bitte um eine inhaltliche Antwort auf diesen Widerspruch.
