Die neuen Regelungen sehen jetzt vor, dass in der einjährigen Karenzzeit die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft und die angemessenen Heizkosten übernommen werden. Das Ersparte muss nicht aufgebraucht werden, sofern es sich nicht um erhebliches Vermögen handelt. Als erheblich gelten nunmehr 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Antwort 25.11.2022 von Dirk Wiese SPD
Antwort 19.11.2022 von Dirk Wiese SPD
die Energiepauschale in Höhe von 300 € ist auch nicht die einzige Entlastungsmaßnahme, die wir auf den Weg gebracht haben.
Antwort 28.11.2022 von Dirk Wiese SPD
Auf dieses Thema bin ich bereits in anderen Fragen umfassend eingegangen. Gerne verweise ich daher darauf.
Antwort 18.11.2022 von Dirk Wiese SPD
Die Ampel-Fraktionen haben eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 beschlossen.
Antwort 16.11.2022 von Dirk Wiese SPD
Die Frage habe ich an dieser Stelle bereits auch anderen umfassend beantwortet.
Antwort 16.11.2022 von Dirk Wiese SPD
Die Frage habe ich Ihnen auf Ihre vorherige Frage bereits umfassend beantwortet.