Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Antwort 12.07.2024 von Doris Ahnen SPD
Antwort 04.07.2024 von Doris Ahnen SPD
Die Abschaffung würde eine Belastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land bedeuten, da auch in Zukunft hohe Summen in den Straßenausbau investiert werden müssen, und ist damit am Ende nichts anderes als eine Umverteilung.
Antwort ausstehend von Doris Ahnen SPD
Antwort ausstehend von Doris Ahnen SPD
Antwort 22.01.2024 von Doris Ahnen SPD
der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt
Antwort 22.01.2024 von Doris Ahnen SPD
Die Abgeordnetenentschädigung und deren Anpassung sind im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz geregelt