Die Abschaffung würde eine Belastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land bedeuten, da auch in Zukunft hohe Summen in den Straßenausbau investiert werden müssen, und ist damit am Ende nichts anderes als eine Umverteilung.
Antwort 04.07.2024 von Doris Ahnen SPD
Antwort ausstehend von Doris Ahnen SPD
Antwort ausstehend von Doris Ahnen SPD
Antwort 22.01.2024 von Doris Ahnen SPD
der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt
Antwort 22.01.2024 von Doris Ahnen SPD
Die Abgeordnetenentschädigung und deren Anpassung sind im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz geregelt
Antwort 18.12.2023 von Doris Ahnen SPD
Die Beschäftigten erhalten eine Inflations-Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 1.800 Euro und für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils weitere 120 Euro. Für die Auszubildenden wird ein Inflationsausgleich in Höhe von 1.000 Euro bzw. in den Monaten Januar bis Oktober 2024 von weiteren je 50 Euro gezahlt.