https://innn.it/afdverbot Würden Sie die Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsfeindlichkeit unterstützen?

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Dorothea Kliche-Behnke
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Frage von Natali B. •

https://innn.it/afdverbot Würden Sie die Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsfeindlichkeit unterstützen?

Hallo Frau Kliche-Behnke,
Mit größter Besorgnis sehe ich wie Europa und auch Deutschland weiter nach rechts driften.
Nun besitzen wir tatsächlich eine rechte Partei, welche wir mit Steuergeldern auch noch unterstützen und sie durch ihre Medienpräsenz immer mehr Anhänger findet!
Ich bin der Meinung das eine Prüfung der AfD auf verfassungswidrigkeit dringend geboten ist bevor sie die Möglichkeit bekommen in unsere Rechtssprechung einzugreifen! Es gibt bereits Beispiele in Europa was uns blühen würde. Selbst wenn wir die Menschen nicht erreichen die sich von der AfD täuschen lassen und auch nicht die Wahrheit hören möchten, muss sich gerade unser Staat mit den möglichen demokratischen Mittel gegen Parteien verteidigen die unserer Verfassung nicht achten, dieser gegenüber sogar feindlich eingestellt sind!
Wie sehen Sie das?
Mit Besten Grüßen
Natali B.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Der Aufstieg der extremen politischen Rechten ist auch für mich sehr besorgniserregend. Ich bin überzeugt, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung ist.

Eine „Prüfung auf Verfassungswidrigkeit“, wie Sie sie vorschlagen, kann in Deutschland auf zwei Wegen erfolgen: Zum einen kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Partei als Beobachtungsobjekt oder umgangssprachlich Verdachtsfall einstufen, sofern man beim Verfassungsschutz tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb einer Partei sieht. Dies hat das BfV im März 2021 getan und beobachtet seither die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen diese Beobachtung im März 2022 zurückgewiesen. Das ist eine Zäsur: erstmals wird eine im Bundestag vertretene Partei im Ganzen vom Verfassungsschutz beobachtet. Ich finde es gut, dass der Verfassungsschutz diese Beobachtung durchführt.

Das Bundesverfassungsgericht wird jedoch erst im Rahmen eines Parteiverbots nach Art. 21 des Grundgesetzes aktiv. Hierfür müsste die Bundesregierung, der Bundestag und/oder der Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie: Alle Mandate der AfD würden verfallen, ihr Parteivermögen eingezogen und es würde ein Verbot zur Gründung von Nachfolgeorganisationen geben. Allerdings gibt es aufgrund der deutschen Geschichte und der Parteiverbote durch die Nationalsozialisten zurecht hohe Hürden für ein erfolgreiches Parteiverbot in Deutschland. Erst zweimal wurden in den 1950ern erfolgreich Parteien verboten, ein Verbot der NPD scheiterte zweimal in den letzten 20 Jahren. Seit dem AfD-Parteitag Ende Juli, der zu einer Stärkung der rechtsextremen Strömungen in der AfD geführt hat, ist nun ein solches Parteiverbot in der Diskussion. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD inzwischen als erfüllt an, die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken hat ein solches in ihrem Sommerinterview gefordert. Es gibt jedoch auch mahnende Stimmen: Was wenn ein solches Verbotsverfahren scheitern würde? Dann würde man die AfD dann eher stärken als schwächen. Ein Verbotsverfahren lehne ich zum aktuellen Zeitpunkt eher ab und verlasse mich auf die Arbeit des Verfassungsschutzes. Mein Ziel auch im Landtag von Baden-Württemberg ist es, die AfD politisch zu stellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Kliche-Behnke

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