AFD-Verbot?

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Dorothea Kliche-Behnke
SPD
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Frage von Simone F. •

AFD-Verbot?

Unterstützen Sie die Petition Afd-Verbot und was unternehmen Sie in Ihrer politischen Arbeit, um die rechtsradikalen Positionen und den Sprachgebrauch dieser Partei zurückzudrängen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Der Aufstieg der extremen politischen Rechten ist auch für mich sehr besorgniserregend. Ich bin überzeugt, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung ist. Diese Sorgen haben sich durch den Bericht des Online-Magazins Correctiv vom 11. Januar 2024 nur verstärkt.

Einem Parteiverbot der gesamten AfD nach Art. 21 des Grundgesetzes stehe ich skeptisch gegenüber. Hierfür müsste die Bundesregierung, der Bundestag und/oder der Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie: Alle Mandate der AfD würden verfallen, ihr Parteivermögen eingezogen und es würde ein Verbot zur Gründung von Nachfolgeorganisationen geben. Allerdings gibt es aufgrund der deutschen Geschichte und der Parteiverbote durch die Nationalsozialisten zurecht hohe Hürden für ein erfolgreiches Parteiverbot in Deutschland. Erst zweimal wurden in den 1950ern erfolgreich Parteien verboten, ein Verbot der NPD scheiterte zweimal in den letzten 20 Jahren. Seit dem AfD-Parteitag Ende Juli, der zu einer Stärkung der rechtsextremen Strömungen in der AfD geführt hat, ist nun ein solches Parteiverbot in der Diskussion. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD inzwischen als erfüllt an, die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken hat ein solches in ihrem Sommerinterview gefordert. Es gibt jedoch auch mahnende Stimmen: Was wenn ein solches Verbotsverfahren scheitern würde? Dann würde man die AfD dann eher stärken als schwächen. Ein Verbotsverfahren lehne ich zum aktuellen Zeitpunkt eher ab.

Ich verlasse mich stattdessen zum einen auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie den Landesverfassungsschutz. Seit März 2021 beobachtet das BfV die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen diese Beobachtung im März 2022 zurückgewiesen. Das ist eine Zäsur: erstmals wird eine im Bundestag vertretene Partei im Ganzen vom Verfassungsschutz beobachtet. Ich finde es gut, dass der Verfassungsschutz diese Beobachtung durchführt.

Zum anderen ist es mein Ziel auch im Landtag von Baden-Württemberg, die AfD politisch zu stellen. Das bedeutet ihre populistischen Scheinantworten im Landesparlament zu entlarven und ihnen keine Gestaltungsmöglichkeiten zu überlassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Kliche-Behnke

 

 

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