Wie gedenken Sie in einer Katastrophe, wie z.B. in Ahrweiler zu agieren oder reagieren?

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Dorothea Kliche-Behnke
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Frage von Günter B. •

Wie gedenken Sie in einer Katastrophe, wie z.B. in Ahrweiler zu agieren oder reagieren?

In welcher Ebene sehen Sie den Bruch bei praktisch koordinatorisch, finanziellen und politischen Entscheidungen? Helft endlich den Leuten im Ahrtal, dies ist nicht nur eine Aufforderung!
Untertänigst , Helfer(Ahrtal) und Hartz4, G. Breitfeld
PS.:Welche Droge beinhaltet mehr Gefahrenpotential Alkohol oder Cannabis?
Der Obige

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

wie Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits angekündigt hat, hilft der Bund den Hochwasseropfern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen schnell und unbürokratisch mit finanziellen Hilfen für Unternehmen und Privatpersonen. Das Bundeskabinett hat hierfür 30 Milliarden Euro eingepreist, von denen mehr als die Hälfte bereits dieses Jahr ausgezahlt werden soll. Durch die Flut geschädigte Unternehmen sollen ein halbes Jahr lang 80 Prozent ihrer Gewinneinbußen ersetzt bekommen. Hauseigentümer*innen sollen 80 Prozent der Kosten erstattet werden, die für die Wiederherstellung ihrer zerstörten Gebäude notwendig wären - in Härtefällen 100 Prozent.

Das European Flood Awareness System (Efas) warnte bereits mehrere Tage im Vorhinein in Rheinland-Pfalz und NRW mit der höchsten Warnstufe vor Unwettern. Das diese Warnungen nicht zu rechtzeitigen Reaktionen geführt haben, muss nun geklärt werden. Ein Problem sind in Deutschland sicherlich die Zuständigkeiten. Während der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Wetterkatastrophen zständig ist, sind die für Flutlagen zuständigen Hochwasserzentralen Sache der Länder. Sie können allerdings keine Evakuierungen anordnen, diese Kompetenz besitzen nur die Landkreise. In den Landkreisen fehlen jedoch oft die Kompetenz die technischen Daten von DWD und Efas zu verstehen. 

Eine mögliche Lösung - auch für Baden-Württemberg - wäre es, den landesweiten Landeshochwasserzentren die Kompetenz zu geben Evakuierungen bei besonderer Gefahr auch anzuordnen zu können. So könnte künftig derartiges Versagen verhindert werden. 

Zum Thema Drogenpolitik habe ich Ihnen ja bereits eine ausführliche Antwort zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothea Kliche-Behnke

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