Frage an Dorothee Martin bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Dorothee Martin
SPD
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Frage von Werner S. •

Frage an Dorothee Martin von Werner S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Martin,

die SPD hat darauf bestanden, ein Gesetz zur Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften zu verabschieden, das ab 1.1.2021 wirksam wird. Begründet wird das damit, dass spekulative Geschäfte eingedämmt werden sollen. Es gibt aber keinen Zweifel daran, dass diese Geschäfte rechtlich nicht zu beanstanden sind.

Es wurden bei Abgeordnetenwatch zahlreiche Beispiele angeführt, die zeigen, dass dieser § 20 Abs. 6 Satz 5 zu Steuerzahlungen führt, die den saldierten Gewinn deutlich übersteigen. In der Folge kann es dazu kommen, dass das aus Abs. 1. GG abgeleitete Recht auf ein garantiertes Existenzminimum hohen Einkommenssteuerforderungen zum Opfer fällt. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG, der dem Schutz des Existenzminimums dient, wird ausgehebelt.

Egal wie man zu der Sinnhaftigkeit dieser Lenkungsfunktion steht, aber sie dadurch zu erzwingen, dass man den Bürger in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, ist sicher nicht mehr verhältnismäßig. Der wiederholte Hinweis, dass man die gleichen, von der SPD unerwünschten Termingeschäfte auch in den gewerblichen Bereich verlagern könnte, ändert darin nichts. Wenn diese Lenkungsfunktion wirklich ernst gemeint ist, wird es auch in der Steuergesetzgebung für den gewerblichen Bereich zu einer äquivalenten Verlustverrechnungsbegrenzung kommen.

Legales Verhalten durch Entzug der wirtschaftlichen Existenzgrundlage zu unterbinden, kennt man sonst nur von diktatorischen Regimen.

Noch bestünde die Möglichkeit das Gesetz mit Hilfe des JStG 2021 vor dem Wirksamwerden wieder abzuschaffen oder auszusetzen bis das BVerfG eine Prüfung durchgeführt hat.

Will sich die SPD wirklich dem Vorwurf aussetzen, diktatorische Methoden anzuwenden?

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schiele

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SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften.

Wie ich den Profilen meiner Kollegen Lothar Binding (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/lothar-binding/fragen-antworten/551614) und Jens Zimmermann (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jens-zimmermann/fragen-antworten/557485) entnehme, haben Sie zu diesem Thema bereits inhaltsgleiche Fragen gestellt und bereits eine ausführliche Antwort zu Ihrem Anliegen enthalten.

Sie wissen bereits, dass sich Herr Binding die Mühe gemacht hat unsere Position dazu in vielen weiteren Anfragen auf abgeordnetenwatch.de aufzuarbeiten. Wie Sie den Antworten zu diesem Thema entnehmen, sind alle Fragestellungen zu den Regelungen aus § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG dort bereits abschließend diskutiert worden.

Ich denke deshalb Sie sollten von unserem finanzpolitischen Sprecher und meinen Kollegen bereits eine ausreichende Antwort zum Thema erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Martin

 

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