Frage an Ekkehard Wysocki bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ekkehard Wysocki
SPD
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Frage von Anja T. •

Frage an Ekkehard Wysocki von Anja T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wysocki,
auf der Tourismus-Homepage der Stadt Hamburg wird so die Herbertstraße beschrieben:
„Vor neugierigen Blicken geschützt, gibt es hier käufliche Liebe. Der Zutritt ist nur für Männer über 18 Jahren erlaubt: Die berühmt-berüchtigte Herbertstraße in Hamburg.
Die etwa 60 Meter lange Gasse, die vor den Blicken Neugieriger durch Tore geschützt wird, gehört zum alten Mythos St. Pauli. Hier gibt es die käufliche Liebe seit dem 19. Jahrhundert. Und nur Männern über 18 Jahren wird Zutritt gewährt. Frauen sollten es erst gar nicht wagen, dort hinein zu wollen - sie erwarten Beschimpfungen, faule Eier, kalte Duschen oder mit Urin gefüllte Eimer.“
https://www.hamburg-tourism.de/sehen-erleben/sehenswuerdigkeiten/herbertstrasse/
Halten Sie diese Werbung für angebracht und zeitgemäß?
Können sie mir sagen, wodurch es legitimiert ist, dass eine Straße der Stadt Hamburg ein jugendgefährdender Ort ist von dem auch Frauen ausgeschlossen sind?
Wurden die Tore und Beschilderungen, die „vor neugierigen Blicken schützten“, von der Stadt angebracht? Zum Schutz der Sexarbeiterinnen? Wenn ja, warum nur dort?
Im SPD Regierungsprogramm 2020 heißt es:
„…Hamburg ist attraktiv und wird immer attraktiver. Hamburg ist eine Hoffnungs- und Ankunftsstadt, in der viele Menschen mit ihren Kindern und Familien leben wollen…“
Im Wahlprogramm steht:
„…Zukunft – Gut und sicher leben
Eine sichere Stadt für alle
Im öffentlichen Raum, auf den Straßen und Plätzen unserer Stadt soll sich jeder wohl und sicher fühlen. Deshalb erhöhen wir hier die sichtbare Polizeipräsenz und setzen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten ergänzend auch Videoüberwachung ein….“
Gibt es außer der Herbertstraße weitere Straßen, die nicht an einer Stadtentwicklung, im Sinne ihres Wahlprogramms, teilhaben?
Wie stehen Sie zu den bisherigen Protesten von Anwohner*innen und Feminist*innen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
A. T.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau T.,

die Rechtsgrundlage für diese Beschilderung ist die polizeiliche Generalklausel des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). Im §3 Abs. 1 treffen Verwaltungsbehörden nach pflichtgemäßen Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um bevorstehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren oder Störungen dieser zu beseitigen.
Soweit die juristische Herleitung.
Anfang der 80er Jahre wurde diese Allgemeinverfügung erlassen, weil es in dieser Straße zunehmende Belästigungen von Prostituierten -vor allem durch Reisegruppen und weibliche Besucher sowie handgreifliche Gegenreaktionen- gegeben hatte. Ein vorher angebrachtes Schild hatte keine Wirkung erzielt.
Wir haben den Senat Ende März 2019 aufgefordert zu prüfen, ob diese Allgemeinverfügung weiterhin erforderlich ist.

Viele Grüße nach Schleswig-Holstein
Ekkehard Wysocki

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