Frage an Elvira Drobinski-Weiß bezüglich Verbraucherschutz

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Elvira Drobinski-Weiß
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Frage von Adelbert R. •

Frage an Elvira Drobinski-Weiß von Adelbert R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Drobinski-Weiß,

Folgende Mitteilung von Heute http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,46292,00.pdf

Schluss mit MON810-Anbau

Zur Forderung des Bauernpraesidenten Gerd Sonnleitner nach einem Anbauverbot fuer MON810-Mais erklaert die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Der Anbau von gentechnisch veraendertem Mais der Linie MON810 muss verboten werden, und zwar bevor die Aussaat beginnt.

- Das bringt Klarheit fuer die Landwirte. Wenn nun auch der Bauernpraesident Gerd Sonnleitner "Unsicherheiten" beim Anbau sieht und ein Verbot verlangt, wird dies endlich der Tatsache gerecht, dass auch die Landwirte mit grosser Mehrheit den Anbau von gentechnisch veraenderten Pflanzen ablehnen.

- Das entspricht dem Vorsorgeprinzip, denn weiterhin sind die Auswirkungen von MON810 auf Nichtzielorganismen unklar, und das Monitoring ist unzureichend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr fuer die Umwelt darstellt.

Ich frage mich, ob Sie dem Gentechnikgesetz vom 16.03.2005 und http://dip.bundestag.de/btd/16/068/1606814.pdf 12.10.08 zugestimmt haben ? Ich sage man ist , was man isst!

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Betriebswirt BA Steuern&Prüfungswesen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ringwald,

dem Gentechnikgesetz habe ich zugestimmt. Zum Zweck des Gesetzes heißt es dort gleich am Anfang: "Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt, entsprechend dem Vorsorgegrundsatz, oberstes Ziel des Gentechnikrechts.". Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, haben gleich mehrere neuere Studien Hinweise auf unerwünschte Auswirkungen des Einsatzes von MON810 auf sog. Nichtzielorganismen (Schmetterlinge, Vögel, Mäuse u.a.) gegeben und damit Zweifel an der Sicherheit ausgelöst. Auch ist das gesetzlich vorgeschriebene Monitoring, d.h. der Plan zur Beobachtung der Auswirkungen des MON810-Anbaus auf die Umwelt ungeeignet. Deshalb habe ich mich mehrfach sowohl intern als auch öffentlich beim früheren Verbraucherminister Seehofer und auch bei Verbraucherministerin Aigner für einen Anbaustopp eingesetzt. Denn gemäß dem im Gentechnikgesetz festgeschriebenen Vorsorgegrundsatz muss der Anbau verboten werden, wenn Unsicherheiten bzgl. der Auswirkungen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß