Antwort 31.03.2026 von Eva Feußner CDU
Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021
Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021
Neues „Mathematisch-naturwissenschaftliches Formeldokument“ liegt zum neuen Schuljahr als Druckversion vor
Demokratische Entscheidung ist zu akzeptieren
Es ist also alles geregelt, Aushändigen ist theoretisch möglich, mindestens jedoch Einsichtnahme. Das Original muss nur verwahrt werden.
Das Tafelwerk wird nicht abgeschafft.