Wie ist Ihre Haltung zu den geplanten Honorarkürzungen für PsychotherapeutInnen sowie eine Budgetierung und damit Beschränkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen?
Sehr geehrter Herr Gramling
Im Zuge des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes werden Honorarkürzungen für PsychotherapeutInnen sowie eine Budgetierung und damit Beschränkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen geplant. Der Gesetzesentwurf soll im Bundestag diskutiert werden. Wie konkret ist Ihre Haltung zu den geplanten Kürzungen der psychotherapeutischen Versorgung bei bereits seit Jahren sehr angespannter Lage und ungeklärter Finanzierung der Weiterbildung?
Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss.
Ich kann nachvollziehen, dass die Entscheidung unter anderem für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Ungeachtet dessen bleibt es ein zentrales Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen.
