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Wie wird Deutschland zur Chatkontrolle im EU-Rat abstimmen? Bitte setzen Sie sich gegen die anlasslose Überwachung privater Nachrichten und für das Informationsfreiheitsgesetz ein.

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Fabio De Masi
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Frage von Karina F. •

Wie wird Deutschland zur Chatkontrolle im EU-Rat abstimmen? Bitte setzen Sie sich gegen die anlasslose Überwachung privater Nachrichten und für das Informationsfreiheitsgesetz ein.

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Antwort von BSW

Sehr geehrte Frau F., 

im EU-Rat haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, kürzlich auf eine Verlängerung der Ausnahmeregelung zur anlasslosen Überwachung privater Nachrichten ("Chatkontrolle 1.0") verständigt. Wir kritisieren dies. 

Ein kurzes Video zu meiner Position zur Chatkontrolle und der kürzlichen Abstimmung im Europäischen Parlament finden Sie hier:
https://www.youtube.com/shorts/7m6ATe2dMAo

Was das Informationsfreiheitsgesetz betrifft: Ich bin der Politiker, der selbst die meisten Informationsfreiheitsanfragen gestellt hat und unter anderem deswegen den rot-grünen Hamburger Senat auf Grundlage des Hamburger Transparenzgesetzes wegen vorenthaltener Kommunikation im Zusammenhang mit der Warburg-Affäre verklagt. Ebenso verklage ich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wegen unzureichender Beantwortung parlamentarischer Anfragen.

Meine Position zur Chatkontrolle:

Die wiederholte Abstimmung über die Chatkontrolle 1.0 am 9. Juli 2026 hat das Vertrauen in die Demokratie weiter geschwächt. Die Bürger haben zu Recht den Eindruck, dass so lange abgestimmt wird, bis das Ergebnis passt. Die Chatkontrolle ist ein Trojanisches Pferd, um eine anlasslose Massenüberwachung von Hunderten Millionen EU-Bürgern durchzusetzen, und leistet keinen wirksamen Beitrag zur gezielten Bekämpfung von Kindesmissbrauch.

Die BSW-Delegation im Europaparlament hat geschlossen dagegen gestimmt. Meine Pressemitteilung können Sie hier nachlesen: https://bsw-ep.eu/pressemitteilung/chatkontrolle-1-0-rueckkehr-eines-gesetzes-zombies/
Wir hatten auch schon im März gegen den ersten Versuch der Verlängerung der Chatkontrolle 1.0 gestimmt und bereits im November letzten Jahres vor der Chatkontrolle 2.0 gewarnt: https://bsw-ep.eu/pressemitteilung/chatkontrolle-durch-die-hintertuer-verhindern/

Die Chatkontrolle 1.0 ist nachweislich nicht erforderlich. So erhielt die Polizei auch nach dem Auslaufen der Ausnahmeregelung im April weiterhin massenhaft Hinweise auf Kindesmissbrauch. Einige Big-Tech-Unternehmen scannen zudem ohnehin weiter und berufen sich dabei auf andere Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich gilt: Die Strafverfolgung wird durch die untauglichen Algorithmen von Datenmüll eher lahmgelegt. Ein Großteil der Straftaten ereignet sich im Dark Web bzw. im analogen Raum, da Straftäter die Möglichkeiten des Scannens privater Kommunikation kennen. Es fehlt nicht an Verdachtsmomenten und Hinweisen, sondern an effektiver Strafverfolgung.

Schließlich öffnet man auch nicht jeden Brief, um Straftäter zu identifizieren. Bereits heute kann bei konkreten Verdachtsmomenten und richterlicher Kontrolle die private Kommunikation ausgeforscht werden – dazu braucht es keine anlasslose Massenüberwachung.

Die schärfere Bekämpfung von Kindesmissbrauch, die unbedingt erforderlich ist, dient nur als Vorwand. So weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre werden stets mit Zielen begründet, denen niemand widersprechen kann. Doch es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass EU-Staaten unter dem Banner der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs eine Internet-Stasi 2.0 etablieren wollen, um den gläsernen Bürger zu schaffen.

Für das BSW gilt:

Die Wahrung der Privatsphäre ist ein zentrales Grundrecht, das auch in der digitalen Welt vollumfänglich geschützt werden muss. Jede Form staatlicher Überwachung bedarf daher einer besonders strengen rechtlichen Grundlage, einer klaren Begrenzung auf konkrete Verdachtsfälle sowie einer wirksamen richterlichen Kontrolle.

Eingriffe in private Kommunikation können – unter strengen Voraussetzungen – bei schwerer organisierter Kriminalität oder Terrorismusbekämpfung in Betracht gezogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass solche Maßnahmen gezielt, verhältnismäßig, verfassungskonform und mit einem konkreten Anlass bzw. Verdachtsfall erfolgen.

Umfassende, anlasslose Überwachungsmethoden wie die flächendeckende Durchsuchung privater Nachrichten sind hoch problematisch. Sie bergen erhebliche Risiken für Missbrauch, für die Pressefreiheit und für den Schutz vertraulicher Kommunikation. Denn der Staat sollte grundsätzlich davon ausgehen, dass die Mehrheit der Bürger sich im Großen und Ganzen rechtskonform verhalten. Aus diesem Grund werden wir die weitere Entwicklung der parlamentarischen Debatte kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Fabio De Masi

P.S.

vor einigen Tagen ist mein Buch im Rowohlt-Verlag erschienen, dort erfahren Sie mehr über meine politische Arbeit und meine IFG-Anfragen in den vergangenen Jahren:

https://www.rowohlt.de/buch/fabio-de-masi-geld-macht-verbrechen-9783498005436?srsltid=AfmBOorMHpPUdw4GvCi_df2yHcha7__Znrr9rYv5TshCbkyZrNOtJEDb

Mehr Informationen zu meiner Arbeit im EU-Parlament finden Sie zudem in meinem Newsletter:

https://www.fabio-de-masi.de/de/topic/3.newsletter.html

und auf meinem YouTube-Kanal:

https://www.youtube.com/channel/UCf_LXakoIB1vA6Ra1IlzNLg

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